ANZEIGE
Die Vorsitzende der Wiesbadener Frauen Union, Marion Schiefer, beklagt die Debatte um die Einführung des Betreuungsgeldes. „Wieder einmal werden die alten Klischees ‚Heimchen am Herd’ gegen ‚emanzipierte Karrierefrau’ ausgespielt“, merkt Schiefer an. Bezeichnend aus Sicht der Frauen Union ist, dass sich statt der viel beschworene Geschlechtersolidarität hier erneut ein Bild einseitiger Diffamierung abzeichnet. Frauen wollen Frauen vorschreiben, welches der allein selig machende Weg sein soll. „Wer sich auf sein Kind und die gemeinsame Zeit zu Hause in den ersten Lebensmonaten freut, hat kein antiquiertes patriarchalisches Weltbild. Es ist eine Form der Lebensgestaltung, die Müttern und Vätern gleichermaßen offen steht und auch weiterhin offen stehen muss“, zeigt sich Schiefer überzeugt.
Die Debatte läuft aus Sicht der Frauen Union auch deshalb verzerrt, weil fälschlicher Weise immer davon gesprochen wird, Kindern werde der Besuch einer Kindertagesstätte vorenthalten. Dabei geht es ausschließlich um Kinder unter drei Jahren im so genannten „Krippenalter“. In den ersten drei Lebensjahren geht es weniger um die Vermittlung kognitiver Bildungsinhalte, sondern vorwiegend um emotionale Stabilität. Wer behauptet, die sei zu Hause schlechter als in einer Fremdbetreuung erreichbar, verdreht die Tatsachen. Im Gegenteil – der Gesetzgeber gibt jedem Elternteil mit gutem Grund die Möglichkeit zu einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Kleine Kinder sind Individuen mit unterschiedlichen Persönlichkeiten. Die einen sind schon früh bereit für die Gruppenbetreuung, die anderen brauchen mehr Zeit mit einem Elternteil.
Vom Betreuungsgeld profitieren zudem auch Familien, die sich mit Au-Pair-Kräften, Großeltern, Babysittern oder anderen privat organisierten Betreuungsformen behelfen, also auch Eltern, die eine Berufstätigkeit mit den gängigen Öffnungszeiten von Krippen nicht vereinbaren können, etwa im Schicht- oder Wochenenddienst. Die monatlichen 150 Euro sind ein Tropfen auf den heißen Stein. „Deswegen bleibt niemand zu Hause, wenn er es nicht ohnehin möchte. Wir reden pro Kind von einer maximalen Gesamtsumme 3.600 Euro ab dem Jahr 2014, verteilt über 2 Jahre. Das ist eine wahrlich geringe und längst überfällige Anerkennung für die Erziehungsarbeit der Mütter und Väter in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes“ erläutert Schiefer.
Dass Arbeitgeberverbände ein Betreuungsgeld ablehnen, ist aus deren Sicht nachvollziehbar. Sie können kein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter als Eltern nicht die volle Zeit ihrer Arbeit zur Verfügung stehen. Es liegt aber an Ihnen selbst, Mütter und Väter durch attraktive Angebote, flexible Arbeitszeiten oder Modelle der Kinderbetreuung zurück an den Arbeitsplatz zu locken.
Der angekündigten Klage anderer Parteien gegen ein entsprechendes Gesetz sieht die Frauen Union Wiesbaden gelassen entgegen. „Gerade nach dem groß angelegten Ausbauprogramm und der Garantie für Krippenplätze ab 2013 ist das Betreuungsgeld ein kleiner Schritt, der die Benachteiligung für Mütter und Väter in Elternzeit reduziert. Wer hiergegen klagt, könnte auch ganz schnell erfahren, dass diese Ungleichbehandlung zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Eltern in anderer Weise verfassungswidrig ist und die Leistungen selbst betreuender Eltern eigentlich viel besser honoriert werden müsste“, so Marion Schiefer.
Symbolfoto