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Der Wiesbadener Polizei wurden am Donnerstag zwei Sachverhalte gemeldet, bei denen Trickbetrüger Senior:innen anriefen und sich als Polizeibeamt:innen oder Oberstaatsanwalt ausgaben, um die Betroffenen zur Übergabe von Bargeld zubewegen.
In einem Fall gab sich einer der Täter als Polizeibeamter aus Mainz aus und erklärte, dass der Angerufene „trotz Vorladung heute nicht vor Gericht erschienen sei“. Es ginge um eine Strafsache im Bereich der Kinderpornographie.
Wegen des Nichterscheinens habe "Oberstaatsanwalt Wagner" nun einen Haftbefehl erlassen, weswegen die Polizei auf dem Weg sei, um den Senior festzunehmen. Diese Festnahme könne noch abgewehrt werden, aber nur, indem er 800 Euro bezahle.
Nun wurde es dem ausgesuchten Opfer zu bunt und er rief eine Familienangehörige an. Diese hat den einzig richtigen Rat: Er solle sofort die Polizei informieren. Dies tat der Senior dann auch.
Natürlich kam keine Polizeistreife zum Zwecke einer Festnahme vorbei. In einem zweiten Fall rief der selbsternannte "Oberstaatsanwalt" dann sogar selbst ein weiteres Opfer an. Ansonsten glich die Geschichte der ersten. Doch wurde das Fehlen vor Gericht wurde zwischenzeitlich teurer. Dieses Mal wurden 2.800 Euro gefordert.
Weiterhin sprach der "Oberstaatsanwalt" gebrochenes Deutsch. Auch dieser Fall wurde der Polizei am Donnerstag mitgeteilt.
„Seien Sie bei solchen Anrufen immer höchst sensibel. Beenden Sie diese Kontaktaufnahmen umgehend und wählen Sie den Notruf 110!“, warnt Andreas Hemmes, Polizeisprecher Wiesbaden.
„Überweisen Sie niemals auf fremde Konten Geldbeträge und händigen Sie keinesfalls Bargeldbeträge an unbekannte Personen aus. Auch nicht an Personen, welche vorgeben Polizeibeamte zu sein.“
Weitere Informationen bezüglich der Maschen der Trickbetrüger finden Sie unter www.polizei-beratung.de
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