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Betreuung

April-Beitrag für Wiesbadener KiTAs wird ausgesetzt

Von Wiesbadenaktuell

Der Magistrat hat am Dienstag, 17. März, entschieden, für April keinen Beitrag für die Kinderbetreuung einzuziehen. Diese Maßnahme soll Eltern unbürokratisch entlasten und Familien unterstützen. Wie es ab Mai weitergeht, wird noch beraten.

17.03.2020 16:11
Logo des Wiesbadener Amts für Soziale Arbeit

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17. März, beschlossen, den Beitragseinzug für April für die Angebote der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), der öffentlich geförderten Kindertagespflege, der Betreuenden Grundschulen und der Grundschulkinderbetreuung auszusetzen.

Städtische Einrichtungen und freie Träger

Der Beschluss umfasst sowohl städtische Einrichtungen als auch Kindertagesstätten und Grundschulkinderbetreuung in freier Trägerschaft. Bei den städtischen Einrichtungen wird auch auf die Abbuchung des Verpflegungsgeldes verzichtet. Dieser Aspekt unterliegt bei den freien Trägern nochmal einer gesonderten Betrachtung.

Unbürokratische Entlastung für Eltern

„Der Magistrat sendet damit ein ganz wichtiges Signal an die Wiesbadener Eltern“, zeigt sich Sozialdezernent Christoph Manjura erleichtert. „Mit der Aussetzung des Beitragseinzugs haben wir einen unbürokratischen Weg gefunden, die finanzielle Belastung der Eltern von über 17.000 Kindern in Kitas, Tagespflege und Grundschulen in den kommenden Wochen abzumildern“, so Manjura weiter. Ebenfalls ausgesetzt für den Monat April würden die Zahlungen der Beitragsbezuschussung, zum Beispiel die Geschwisterbeitragsreduzierung.

Weiteres Vorgehen wird noch beraten

„Über eine endgültige Erstattung der Beiträge werden Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer entsprechenden Sitzungsvorlage entscheiden, welche die finanziellen Auswirkungen darstellt und auch eine rechtliche Würdigung, beispielsweise der Vertragsbeziehungen mit den freien Trägern enthält“, erläutert Manjura.

Eltern entlasten

In der aktuellen Satzung der Kindertagesstätten ist eine Erstattung der Beiträge und Verpflegungsgebühr ab sechs aufeinanderfolgenden streikbedingten Schließungstagen festgelegt. „Die aktuelle Satzung hebt zwar nur auf den Streikfall ab. Politisch herrscht aber im Magistrat Einigkeit darüber, dass die Eltern durch die Schließung von Kitas und Schulen vor große Herausforderungen gestellt werden und sie auf diesem Weg wenigstens teilweise finanziell entlastet werden sollen“, so der Sozialdezernent.

Familien unterstützen

„Der Magistrat wolle mit seinem heutigen Beschluss die Eltern in dieser schwierigen Situation unterstützen. Und das Sozialdezernat erhalte dadurch eine gute Beschlussgrundlage um gemeinsam und solidarisch mit den freien Trägern die offenen finanziellen und rechtlichen Fragen abzuarbeiten“, so Manjura abschließend.

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Bild: Logo Stadt Wiesbaden

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