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Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kund:innen und Kolleg:innen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kund:innen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
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Symbolfoto