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In Wiesbaden dürfen an Silvester an publikumsträchtigen öffentlichen Orten keine Feuerwerkskörper und Böller gezündet werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Dienstag, 28. Dezember, veröffentlicht.
Die Stadt setzt mit der Allgemeinverfügung die Vorgaben aus der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung um. Laut dieser sind Kommunen dazu verpflichtet, publikumsträchtige öffentliche Orte festzulegen, an denen am Jahreswechsel keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 abgebrannt werden dürfen. Dadurch soll eine Überlastung der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen verhindert werden.
Von Freitag, 31. Dezember, bis zum Ablauf des Samstags, 1. Januar, dürfen an folgenden Orten und Flächen in Wiesbaden keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 gezündet werden:
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Die komplette Allgemeinverfügung mit sämtlichen Detailregelungen sowie den konkreten Begrenzungen der Orte und Flächen steht auch unter wiesbaden.de/coronavirus (Pressemeldungen und Verordnungen) zur Verfügung.
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Symbolfoto