ANZEIGE
Das Veterinäramt der Landeshauptstadt Wiesbaden weist alle Bienenhalter im Stadtgebiet darauf hin, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, Standorte und Anzahl der von ihnen gepflegten Bienenvölker zu melden. Stichtag für die Meldung ist im Jahr 2019 der 1. Dezember. Die Nachricht muss die Adresse des Imkers, die genaue Lage der Stände – möglichst mit GPS-Daten – sowie die Anzahl der jeweils dort stehenden Bienenvölker enthalten.
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Imkerinnen und Imker und damit der Bienenvölker erheblich zugenommen. Die an sich erfreuliche Entwicklung bringt aber mit sich, dass auch die Gefahr von übertragbaren Bienenkrankheiten anwächst. Insbesondere die Amerikanische Faulbrut (AFB) – eine für den Menschen ungefährliche, aber für die Bestäuber tödliche und hoch ansteckende Krankheit – kann sich rasant ausbreiten. Eine effektive Bekämpfung der Krankheit im Falle eines Seuchenausbruches ist aber nur möglich, wenn alle Bienenstände in der Nachbarschaft des Infektionsherdes bekannt sind. Deshalb ist in der Bienenseuchenverordnung die Meldung zwingend vorgeschrieben. Bei Bekanntwerden ungemeldeter Stände droht ein empfindliches Bußgeld.
Die bei den Imkern gefürchtete Amerikanische Faulbrut kann auch über Importhonige übertragen werden. Daher sollten Bienen niemals mit fremdem Honig gefüttert werden. Außerdem bitten die Veterinäre leere Honiggläser nur gespült in den Altglascontainern zu deponieren. Besonders in der blütenarmen Zeit werden die Glassammelbehälter von den Bienen stark angeflogen, wenn sie dort Honigreste finden.
Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Was: Bienenvölker Bestandsmedlung
Wann: Stichtag 1. Dezember 2019
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt(at)wiesbaden.de
Brief: Veterinäramt Wiesbaden, Teutonenstraße 1, 65187 Wiesbaden
Bitte melden Sie:
Foto: Courtyard by Marriott