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Auch die hessische Polizei ist im Bereich der Bekämpfung des Phänomens von Hass im Netz sehr aktiv. Eigens hierfür wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Hasspostings auseinandersetzt.
In Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) übernimmt das "Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus" (HKE) die Koordinierung und Vernetzung der landesweiten Bemühungen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Zeigen Sie Zivilcourage: Hassreden im Netz sollten nicht toleriert oder ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und andere Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist. Hierbei kann es hilfreich sein, den Postersteller direkt anzusprechen. Fragen Sie nach, warum solche Kommentare sein müssen. Verlangen Sie gegebenenfalls nach Beispielen und Fakten für getätigte Äußerungen. Wichtig ist es, sich nicht selbst zu Beleidigungen oder Ähnlichem hinreißen zu lassen", so ... "bleiben Sie in Ihrer Argumentation sachlich und fair." Wenn Sie unsicher sind, ob ein entsprechender Kommentar bereits strafbar ist, können Sie diesen dem Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei melden.
Grundsätzlich können jegliche Strafanzeigen bei jeder örtlichen Polizeidienststelle angezeigt werden. Im Falle von Hasspostings ist eine genaue Dokumentation des Sachverhaltes für eine erfolgreiche Strafverfolgung elementar.
Das Fertigen eines Screenshots des Postings, der die Inhalte dokumentiert, hilft den Polizeibehörden bei der Beweisführung, dieser muss folgende Daten beinalten:
Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Webseiten:
hke.hessen.de
www.internet-beschwerdestelle.de
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