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Am Freitag, 11. Oktober, von 8:30 bis 11:30 Uhr, und am Mittwoch, 16. Oktober, von 14:00 bis 17:00 Uhr, finden keine Belehrungen nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Gesundheitsamt Wiesbaden statt.
Außerdem werden im Oktober 2019 keine Auslandsbelehrungen durchgeführt. Diese finden in der Regel immer donnerstags mit Terminvergabe statt.
Fragen werden gerne telefonisch unter 0611 / 312828 oder per E-Mail belehrungen-ifsg(at)wiesbaden.de beantwortet.
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Symbolfoto