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Mehrere Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung tagen in dieser Woche digital und in Präsenz.
Wegen der aktuellen Corona-Pandemie tagt der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am Dienstag, 1. Februar, 17:00 Uhr, digital.
Die digitale Sitzung dient der Vorberatung von Anträgen und Sitzungsvorlagen durch die Ausschuss-Mitglieder und Dezernate. Die Voten werden dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und nachfolgend der Stadtverordnetenversammlung zur formalen Bestätigung vorgelegt.
Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau findet am Dienstag, 1. Februar, ab 17:00 Uhr im Rathaus, Schlossplatz 6, im Stadtverordnetensitzungssaal statt.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen "Genehmigung des Kaufvertrags zur Grundstückveräußerung City Passage an den Best-Bieter - Präsentation der SEG", "Sicherung von öffentlichen Stufenanlagen zur Unfallvermeidung", "Benennung einer Straße nach dem Wiesbadener Oberarzt Dr. Thomas Broer", "Bebauungsplan ‚Künstlerviertel - 1. Änderung‘ im Ortsbezirk Rheingauviertel / Hollerborn" sowie "Wohnbauflächenentwicklung vorhabenbezogener Bebauungsplan ‚Wiesbadener Straße / Carl-von-Linde-Straße‘ in Dotzheim".
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen kommt am Mittwoch, 2. Februar, von 17:00 Uhr an im Rathaus, Schlossplatz 6, im Stadtverordnetensitzungssaal zusammen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen "Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bei ESWE Verkehr", "Preisgestaltung bei ESWE Versorgung evaluieren und konkurrenzfähig gestalten", "Informationsfreiheitssatzung für Wiesbaden forcieren" und "Haushaltsplan 2022/2023 - Neufassung der Haushaltssatzung". Zudem gibt es einen Bericht des Stadtkämmerers zur aktuellen Haushaltssituation.
Der Zugang zu den Sitzungen darf nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne der Hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) in ihrer aktuellen Fassung nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind ("3G-Regelung"). Als Testnachweis gilt ein vor höchstens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn vorgenommener PCR-Test oder ein vor höchstens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn vorgenommener Antigentest. Während der Sitzungen ist ein FFP-2-Mund-Nase-Schutz zu tragen.
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Symbolbild