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Trotz ausbleibender Hitzewelle und einzelner Niederschläge kommt es auch in diesem Jahr zu einer immer kritischeren Wasserführung in den Bächen des Main-Taunus-Kreises, der Landeshauptstadt Wiesbaden, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Hochtaunuskreises – eine Änderung der niederschlagsarmen Witterung ist nicht in Sicht.
Vor diesem Hintergrund bittet das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Wasserbehörde die Bürgerinnen und Bürger um einen sensiblen Umgang mit dem raren Gut.
Einzelne Untere Wasserbehörden haben die zulassungsfreie Entnahme bereits eingeschränkt oder verboten. In Wiesbaden gilt ein Entnahmeverbot seit dem 13. Juli. Das RP fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei ihren örtlich zuständigen Kommunen bzw. den jeweiligen Landkreisen über die aktuellen Regeln zur Wasserentnahme zu informieren. Wiesbadenaktuell wird weiter darüber berichten.
Zum Schutz des Ökosystems Fließgewässer sollte auf Wasserentnahmen aus Bächen verzichtet werden, wenn Niedrigwasser herrscht. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Regenwasser zur Bewässerung ihrer Gartenflächen zu verwenden.
Die Besitzer eines Wasserentnahmerechtes müssen die für sie geltenden Bestimmungen bei Niedrigwasser einhalten und gegebenenfalls die Wasserentnahme einstellen.
Informationen zum langjährigen Witterungsgeschehen (Witterungsberichte) sowie zu Wasserständen und Niederschlägen (Abflusswerte) gibt es auf den Seiten des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (hlnug.de).
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Symbolbild