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„Auch an Grundschulen wird das Erfolgsmodell der Wiesbadener Schulsozialarbeit zunehmend umgesetzt“, freut sich der Wiesbadener Sozialdezernent Christoph Manjura nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Sozialausschusses am Mittwochabend, 30. Juni. So wird zum kommenden Schuljahr 2021/2022 an der Justus-von-Liebig-Schule in Erbenheim und der Adalbert-Stifter-Schule in Südost an zwei weiteren Grundschulen Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt.
An beiden Schulen existierte bisher das Angebot der Betreuenden Grundschule (BGS), einer Art Hybrid aus Schulsozialarbeit und Grundschulkinderbetreuung mit einer festgelegten Anzahl an Betreuungsplätzen. Das neue Modell einer „Schulsozialarbeit für alle“ ermögliche, so betont Manjura, zum einen die Einführung neuer Angebote für die 1. Klassen, zum Beispiel den ‚Starterclub‘ oder des Formats ‚Fit für die Fünf‘, das unterstützend sei für gut gelingende Übergänge in die Sekundarstufe.
Zum anderen könnten nun bereits seit Jahrzehnten wichtige und erfolgreiche Angebote wie das „Kompetenz-Entwicklungs-Programm zur Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen‘“deutlich ausgeweitet werden. „Eine Verzahnung von Sozialarbeit mit dem Schulalltag findet nun im Klassenverband statt und kommt nun nicht mehr nur den angemeldeten BGS-Kindern zu Gute, sondern allen Kindern an der Schule“, freut sich der Sozialdezernent.
Diese Weiterentwicklung von Betreuender Grundschule hin zur Schulsozialarbeit auch an Grundschulen findet natürlich nach Abstimmung mit den Schulgemeinden und auf ausdrückliches Votum ihrer Gremien statt. Dem vorausgegangen ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2020.
Vor dem Hintergrund des Landesprogramms „Pakt für den Nachmittag/ Ganztag“ bot sich eine besonders gute Möglichkeit, die Leistungen der Betreuenden Grundschule in „Schulsozialarbeit für alle“ umzuwandeln. Zum einen, weil nun alle Kinder mit Betreuungsbedarf über das Landesprogramm versorgt werden können und zum anderen, weil das Land Hessen die Finanzierung der Betreuung bis 14:30 Uhr übernimmt, so dass durch die Umwandlung von BGS in Schulsozialarbeit lediglich zusätzliche Kosten für die Zeit nach 14:30 Uhr entstehen.
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Symbolbild