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Wo in Wiesbaden Baulücken sind, das ist im Baulandkataster eingetragen. Das Baulandkataster will allen Interessenten einen stets aktuellen Überblick über die bekannten bebaubaren Grundstücke in Wiesbaden geben.
Ab sofort sind im Baulandkataster, das im städtischen Internetauftritt unter www.wiesbaden.de/baulandkataster zu finden ist, weitere sechs Ortsbezirke einsehbar. Vom Stadtplanungsamt wurden jetzt die Ortsbezirke Nordost, Südost, Rheingauviertel/Hollerborn, Biebrich, Frauenstein und Breckenheim für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Ansicht eingestellt.
„Mit dem Ausbau des Baulandkatasters will die Landeshauptstadt Wiesbaden die Möglichkeiten der Innenentwicklung nutzen und damit im Sinne einer nachhaltigen Stadtplanung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden beitragen. Gleichzeitig dient die Zusammenstellung der Grundstücke Bauwilligen und am Bau Interessierten als vorzügliche Informationsgrundlage“, sagt Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.
Das Baulandkataster besteht überwiegend aus unbebauten Grundstücken sowie einigen untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Flächen. Diese sind entweder entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile bebaubar. Dabei berücksichtigt das Baulandkataster sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung als auch solche, die für eine gemischte oder gewerbliche Bebauung geeignet sind.
Alle in Frage kommenden Grundstücke wurden in Datenblättern erfasst. Zusammen mit einem Kartenausschnitt und einem Luftbild des Bereichs werden zusätzliche Angaben zur Lage im Stadtgebiet sowie Flur, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße und Planungsrecht angeboten. In den nunmehr zur Verfügung stehenden 13 Ortsbezirken der Landeshauptstadt Wiesbaden sind insgesamt 205 Baulücken und untergenutzte Grundstücke erfasst.
Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die tatsächliche Bebaubarkeit kann nur über eine beim Bauaufsichtsamt einzureichende Bauvoranfrage oder einen Bauantrag abschließend geklärt werden.
Die Absicht, diese sechs weiteren Ortsbezirke des Baulandkatasters neu ins Internet zu stellen, ist in den Wiesbadener Tageszeitungen am 24. Juni diesen Jahres öffentlich bekannt gemacht worden. Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Grundstücken im Baulandkataster kann von den Eigentümern jederzeit schriftlich beim Stadtplanungsamt erhoben werden.
„Das Stadtplanungsamt arbeitet weiter an der Vervollständigung des Baulandkatasters für die übrigen Stadtteile. Langfristiges Ziel ist dabei, künftig alle Baulücken des gesamten Wiesbadener Stadtgebiets der interessierten Öffentlichkeit jederzeit verfügbar zu machen“, so Möricke abschließend.
Symbolfoto