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Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. September wird nun der Entwurf des Bebauungsplans "Komponistenviertel" mit den textlichen Festsetzungen und seiner Begründung bis zum 29. Oktober öffentlich ausgelegt.
„Für den 90 Hektar großen Bereich des Komponistenviertels zwischen Idsteiner Straße, Richard-Wagner-Straße, Sonnenberger Straße und der Schönen Aussicht wurde im Jahr 2011 der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Für den Bereich des Bebauungsplans muss nun eine Ergänzung vorgenommen werden, weil für zahlreiche Grundstücke im Bereich “B“ des Bebauungsplans die festgesetzten Regelungen bezüglich der Mindestgrößen der Baugrundstücke zu einer Neubebauung mit Doppelhäusern führen könnte“, so Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.
„Um die städtebaulich wünschenswertere Bebauung mit Einzelhäusern bei einer gleichen Anzahl der Wohneinheiten in diesem Bereich zu ermöglichen, wird eine Ausnahmeregelung durch diese Bebauungsplanergänzung vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass nur zwei Wohneinheiten je Gebäude entstehen, kann eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern zugelassen werden, soweit die Grundstücksgröße mindestens 1.000 Quadratmeter, aber höchstens 1.200 Quadratmeter, beträgt. Um die Siedlungsstruktur des Wohngebietes “Komponistenviertel“ zu erhalten und behutsam weiter zu entwickeln, wird für die im Bereich “B“ festgesetzten Mindestgrößen für Baugrundstücke diese Ausnahmeregelung vorgesehen“, so die Dezernentin.
Interessierte Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, sich über die Inhalte der Planung im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Gustav-Stresemann-Ring 15, zu informieren. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter www.wiesbaden.de/auslegung jederzeit während der Auslegungsfrist zur Ansicht zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch so über die beabsichtigte Planung informieren. Anregungen und Stellungnahmen zu dieser Planung können beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, abgegeben werden.
Symbolfoto