ANZEIGE
In Hessen gemeldete Autos können ihre Kennzeichen künftig auch beim Verkauf in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb der Landesgrenzen behalten. Den Weg dazu hat das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium mit einem Erlass freigemacht, der spätestens bis zum 1. Mai landesweit umgesetzt werden soll. „Gebrauchtwagenkäufer können dann die Ausgaben für neue Nummernschilder sparen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch. „Dies ist ein Schritt in Richtung eines für das ganze Autoleben gültigen Kennzeichens.“
Mit dieser Änderung ist nicht mehr eindeutig erkennbar, wo der Halter seinen Wohnsitz hat. Aber auch heute schon gibt es genügend Bespiele. Der Katastrophenschutz fährt hessenweit mit "WI-KS" und die Polizei mit "WI-HP". Aber auch Mitarbeiter von den Amerikanischen Streitkräfte haben inzwischen Wiesbadener Kennzeichen, die früher die unter anderem die Kombinationen "AF", "IF" an erster Stelle hatten.
Auch wenn das Autokennzeichen innerhalb von Hessen mitgenommen werden kann, ändert sich nichts bei der Einstuftung der Regionalklassen. Die Versicherungen haben sich bereits daraufeingestellt. Entscheidenend ist der Wohnsitz des Autohalters und nicht das Kennzeichen auf dem Fahrzeug für die Bemessung des Kfz-Policen-Beitrages.
Hessen hatte bereits 2009 als erstes Bundesland ermöglicht, bei Umzügen innerhalb der Landesgrenzen das bisherige Kennzeichen mitzunehmen und dies 2010 auf die Fälle des wiederholten Umzugs ausgedehnt. Der neue Erlass erweitert dies auf den Wechsel des Zulassungsbezirks mit gleichzeitigem Halterwechsel.
Geplant ist für den Herbst außerdem, die erneute Zulassung nach Außerbetriebsetzung auf das „mitgebrachte“ Kennzeichen zu ermöglichen. Wer beispielsweise von Kassel nach Darmstadt umzieht, kann dann sein altes Nummernschild behalten, auch wenn er sich in seiner neuen Heimat ein anderes Auto kauft. „Damit haben wir dann unseren landesrechtlichen Spielraum zur Vereinfachung des Zulassungswesens ausgeschöpft“, sagte Posch. „Es wäre schön, wenn Autofahrer diese Möglichkeiten auch bundesweit nutzen könnten.“
Der Minister bat die hessischen Zulassungsbehörden, ihre Dienstleister zu veranlassen, die EDV-Programme entsprechend anzupassen. Die hessischen Zulassungsstellen haben dafür bis zum 1. Mai Zeit. Sobald dies geschehen ist, können sie den neuen Erlass anwenden – also auch schon vor seinem formellen Inkrafttreten. Vorreiter ist der Kreis Marburg-Biedenkopf, der bereits die Voraussetzungen geschaffen hat.
Foto: AXA