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Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz appelliert an alle Hundehalter, in der noch bis zum 15. Juli andauernden Brut- und Setzzeit sicherzustellen, dass es durch ihre Hunde nicht zu Beeinträchtigungen von Wildtieren kommt.
Derzeit brüten viele Vogelarten auf dem Boden, in Bodennähe, beispielsweise auf Wiesen und Weiden, auf Randstreifen, an Wegesrändern sowie in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen. Auch Rehe sind trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt. Wie das Ordnungsamt mitteilt, kann der Jagdtrieb eines Hundes zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn er sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. „Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet“, so Franz.
Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen. Auch Hunde die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden: Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern und die erwachsenen Tiere den Nachwuchs infolgedessen verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.
„Deshalb müssen Hundehalter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen“, betont der Stadtrat. „Ich rate daher dazu, den Hund im Zweifelsfall anzuleinen und weise ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen für Hundehalter hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden.“
Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Es wurde vereinbart, dass die Stadtpolizei gerade in diesen Tagen verstärkt in den Außenbereichen Wiesbadens Kontrollen durchführt. Zusätzlich wird im Einzelfall geprüft, die Anwendung von Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden anzuordnen, wie Maulkorbzwang, Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes.
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Archivfoto: Wiesbadenaktuell