ANZEIGE
Die Hessische Landesregierung hat mit ihrer letzten Verordnung am Sonntag, 22. März, zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen, dass Trauerfeiern und Bestattungen unter Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen weiterhin möglich sind.
Das Hessische Innenministerium hat die für das Friedhofswesen zuständigen Städte und Gemeinden nun darauf hingewiesen, dass trotz der aktuellen Situation aufgrund des Coronavirus Angehörige die Möglichkeit bekommen sollen, von Verstorbenen würdevoll Abschied nehmen zu können.
Die Vorgaben des Robert-Koch Institutes müssen jedoch beachtet werden. So soll beispielsweise in den Trauerhallen sichergestellt werden, dass zwischen den anwesenden Menschen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Falls die örtlichen Gegebenheiten dies nicht ermöglichen, können Trauerfeiern auch unter freiem Himmel auf dem Friedhof abgehalten werden.
Ob eine Bestattung im Kreise der Angehörigen vor Ort stattfinden kann, entscheidet die jeweilige Kommune. Ferner können Städte und Gemeinden Urnenbestattungen zu einem späteren Zeitpunkt als gesetzlich vorgeschrieben durchführen. Die Frist beträgt ansonsten neun Wochen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto