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Der Beteiligungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag mit der Beitreibung von Niederschlagswasser-Gebühren durch die ELW beschäftigt. Anlass dafür waren Presseberichte, wonach bei sogenannten „Bruchteilsgemeinschaften“ ein einzelner Bürger für die gesamte Gebührensumme in Anspruch genommen wird, dieser steht dann vor der oft sehr schwierigen Aufgabe, die Beträge, die auf seine Mitschuldner entfallen, bei diesen eintreiben zu müssen.
Der Betriebsleiter der ELW, Joachim Wack, stellte dar, dass von diesem - erst in der letzten Zeit begonnenen - Verfahren etwa 700 Bruchteilsgemeinschaften betroffen sind.
Nach intensiver Diskussion, in der auch ein betroffener Bürger seine Situation schildern konnte, hat der Ausschuss einstimmig einen bürgerfreundlicheren Umgang mit der Problematik angemahnt und die ELW aufgefordert, zunächst einmal alle Widerspruchs- und Klageverfahren ruhen zu lassen. Joachim Wack sagte zu, dies umgehend umzusetzen. Die ELW müssen jedoch auch künftig Bescheide erlassen, um eine Verjährung zu vermeiden – wird dagegen von dem Betroffenen Widerspruch eingelegt, sollen auch diese Verfahren ruhen.
Außerdem hat der Ausschuss die ELW aufgefordert, gemeinsam mit dem städtischen Rechtsamt eine bürgerfreundliche Lösung zu entwickeln. Die rechtliche Schwierigkeit besteht darin, dass die ELW nach dem geltenden Abgabenrecht verpflichtet sind, alle Gebührenforderungen vollständig und mit möglichst geringem Aufwand einzutreiben. Denn würde ein Minus entstehen, müsste letztlich der Steuerhaushalt der Stadt einspringen.
Der Ausschuss gab erste Hinweise, wie eine Lösung aussehen könnte. So könne die Stadt anbieten, gegen einen entsprechenden Auftrag des betroffenen Bürgers die Beitreibung zu übernehmen – vergleichbar einem Hausverwalter. Der Bürger hätte dann keinen Arbeitsaufwand und trüge nicht mehr das Inkassorisiko. Das Rechtsamt wurde gebeten, diesen Ansatz zu prüfen. Insbesondere wäre der Frage nachzugehen, ob der betroffene Bürger die Kosten der Beauftragung von den anderen Mitgliedern der Bruchteilsgemeinschaft auf privatrechtlichem Wege einfordern kann, auch wenn diese mit der Beauftragung nicht einverstanden sein sollten.
Schließlich hat der Beteiligungsausschuss mit Nachdruck verlangt, dass der Magistrat das Problem der Bruchteilsgemeinschaften, das auch in anderen Abgabenbereichen entstehen kann, in seiner gesamtstädtischen Dimension darzustellen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
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