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Pandemie

Betretungsverbot für Krankenhäuser gilt auch über Weihnachtsfeiertage

Von Anna Siebenhaar

Auch über die Weihnachtsfeiertage gilt in Wiesbadens Krankenhäusern ein Betretungsverbot. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt bis zum 10. Januar verlängert. Die Besuchseinschränkungen für Alten- und Pflegeheime wurden verschärft.

17.12.2020 11:27
Wiesbaden verlängert seine Allgemeinverfügungen und damit auch das betretungsverbot für Krankenhäuser und die Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime.

Die Stadt Wiesbaden hat ihre Corona-Allgemeinverfügungen bis zum 10. Januar verlängert. Damit ist auch klar: Für Krankenhäusern gilt nach wie vor ein Betretungsverbot – auch an den Weihnachtsfeiertagen. Außerdem gibt es weitere Einschränkungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen.

Ausnahmen für Betretungsverbot

Bis mindestens 10. Januar dürfen die Krankenhäuser in Wiesbaden nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für:

  • Geburten
  • Sterbefälle
  • die Übermittlung einer schwerwiegenden Diagnostik
  • Elternbesuche bei minderjährigen Kindern
  • spezielle Berufe wie Seelsorger oder Notare

Besuche in Alten- und Pflegeheime

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können zwischen dem 21. Dezember und dem 10. Januar statt drei Mal maximal zwei Mal pro Woche für eine Stunde Besuch empfangen. Es dürfen maximal zwei Personen zu Besuch kommen.

Maßnahmen sind notwendig

„Wir wissen, dass Weihnachten für viele Menschen eine besondere Zeit ist. Trotzdem sind diese einschneidenden Maßnahmen notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagt Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Maskenpflicht im Bereich Berufsschulzentrum und in Grundschulen

Nicht verlängert werden die Maskenpflicht im Bereich des Berufsschulzentrums und in den Grundschulen, da diese Bildungseinrichtungen wegen der Weihnachtsferien bis zum 12. Januar geschlossen sind.

Die kompletten aktuellen Allgemeinverfügungen mit sämtlichen Detailregelungen stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Bild: Logo Wiesbaden (bearbeitet)

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