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Die Stadt Wiesbaden hat ihre Corona-Allgemeinverfügungen bis zum 10. Januar verlängert. Damit ist auch klar: Für Krankenhäusern gilt nach wie vor ein Betretungsverbot – auch an den Weihnachtsfeiertagen. Außerdem gibt es weitere Einschränkungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen.
Bis mindestens 10. Januar dürfen die Krankenhäuser in Wiesbaden nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für:
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können zwischen dem 21. Dezember und dem 10. Januar statt drei Mal maximal zwei Mal pro Woche für eine Stunde Besuch empfangen. Es dürfen maximal zwei Personen zu Besuch kommen.
„Wir wissen, dass Weihnachten für viele Menschen eine besondere Zeit ist. Trotzdem sind diese einschneidenden Maßnahmen notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, sagt Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Nicht verlängert werden die Maskenpflicht im Bereich des Berufsschulzentrums und in den Grundschulen, da diese Bildungseinrichtungen wegen der Weihnachtsferien bis zum 12. Januar geschlossen sind.
Die kompletten aktuellen Allgemeinverfügungen mit sämtlichen Detailregelungen stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Bild: Logo Wiesbaden (bearbeitet)