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Eltern haben seit dem 1. August nicht nur das Recht auf einen Kita-Platz, sondern auch auf das Betreuungsgeld.
Das Betreuungsgeld ist in Paragraf 16 Absatz 5 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII gesetzlich verankert und eine neue, einkommensunabhängige, finanzielle Leistung für Familien mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr.
Voraussetzung ist, dass das Kind, für das Betreuungsgeld beantragt wird, ab dem 1. August 2012 geboren ist.
Anträge sind zu stellen beim Versorgungsamt Wiesbaden, Abteilung Elterngeld, unter der Telefonnummer 0611 / 71570.
Anträge:
Antragsformulare, Ausfüllhilfe und Erklärungen gibt es unter www.familienatlas.de.