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Betrüger versuchten am Mittwoch zwei Personen aus Wiesbaden mit der Masche des sogenannten "Schockanrufs" um ihr Erspartes zu bringen.
Den beiden Angerufenen wurde in den Telefonaten vorgegaukelt, eine nahestehende Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, befinde sich in Haft und könne nur gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß kommen.
Während eine angerufene Frau der Lügengeschichte erst gar keinen Glauben schenkte und die Anrufer abwimmelte, hatten die Täter in dem anderen Fall ihr Opfer schon "an der Angel". Der Wiesbadener hatte bereits sein Hab und Gut in Form von Schmuck, Uhren, Münzen sowie Gold in eine Tasche gepackt und sich hiermit zum vereinbarten Treffpunkt vor dem Gerichtsgebäude in der Mainzer Straße begeben.
Glücklicherweise überkam ihn dann gerade noch rechtzeitig eine gehörige Portion Skepsis, so dass die Übergabe scheiterte und stattdessen die Polizei verständigt wurde.
Bei den "Schockanrufen" erzeugen die rhetorisch äußerst geschickt agierenden Kriminellen bedrohliche Szenarien, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. „Das Spiel mit den Emotionen dient nur einem Zweck - es soll die Opfer dazu veranlassen, ihre Skepsis zurückzustellen und den Betrügern auf den Leim zu gehen. Bei den Übergabemodalitäten sind der Phantasie der Täter keine Grenzen gesetzt“, das schildert Michaela Plock von der Polizei Wiesbaden.
Grundsätzlich gilt: in Deutschland wird eine Behörde von Ihnen niemals eine Kautionszahlung per Telefon verlangen! Beenden Sie solche Gespräche immer sofort, legen Sie auf und wählen anschließend den Notruf 110.
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Symbolfoto: Polizei--Beratung