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Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen Durchsuchungen am Donnerstag (19. Januar) in mehreren hessischen Städten vorgenommen. Der Verdacht steht im Raum, dass es sich hier um ein mutmaßlich kriminelles Netzwerk handelt.
Die Razzien fanden in Frankfurt am Main (6 Objekte), Lübeck - Schleswig-Holstein (2 Objekte), Wiesbaden (2 Objekte), dem Hochtaunuskreis (2 Objekte), dem Main-Tauber-Kreis (1 Objekt) und dem Wetteraukreis (11 Objekte) statt.
Insgesamt zwölf Personen wird vorgeworfen in einem „umfangreichen Ermittlungskomplex“ gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrug begangen zu haben.
Bei drei Beschuldigten im Alter von 33 bis 65 Jahren handelt es sich um Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2020 und 2021 gemeinschaftlich und arbeitsteilig für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und in den Anträgen falsche Angaben gemacht zu haben.
Mitbeschuldigt ist auch ein Steuerberater. Bei dem 86-Jährigen gibt es Anhaltspunkt, „den Mitarbeitern der Steuerkanzlei die Nutzung seines Steuerberatertitels gegen finanzielle Beteiligung an den Einnahmen erlaubt zu haben“, so Virginie Wegner vom Hessischen Landeskriminalamt.
Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sogennante Prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigteBuchprüfer:innen oder Rechtsanwält:innen, eingereicht werden konnten.
Die von den Beschuldigten mit falschen Angaben beantragten Überbrückungshilfen sollen sich auf einen Gesamtbetrag von über 750.000 Euro belaufen. In Höhe von über 320.000 Euro kam es zu Auszahlungen der Überbrückungshilfen. Die Auszahlung weiterer Beträge konnte durch Kontrollen und Überprüfungen durch das Regierungspräsidium Gießen und die hessischen Finanzämter verhindert werden.
Bei den weiteren acht Beschuldigten handelt es sich um Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, jeweils gemeinsam mit den beschuldigten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit falschen Angaben gestellt zu haben.
An den umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren über 70 Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamts, der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mittelhessen sowie der Bezirkskriminalinspektion Lübeck beteiligt. Es wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere schriftliche Unterlagen, Datenträger und Kommunikationsmittel sichergestellt.
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