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Reicht die Zeit noch, um das am 23. Mai von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vertreterbegehren zur Entscheidung über ein Bürgerbegehren für oder gegen die geplante CityBahn fristgerecht durchzuführen? Die Bürgerinitiative Mitbestimmung CityBahn ist sich nicht sicher und erinnert in einem offenen Brief an Wiesbadens Bürgermeister an die Termine. Darüber hinaus fordert sie eine Offenlegung des Sachstandes.
Nachfolgend lesen Sie den Wortlaut des offenen Briefes:
„… am 23.Mai hat die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet, dass eine Grundsatzentscheidung zum Bau der CityBahn im Rahmen eines Bürgerentscheides herbeigeführt wird, der durch ein Vertreterbegehren eingeleitet wird. Das Vertreterbegehren erfolgt vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Es wird spätestens vor der Sommerpause 2020 durchgeführt.“
Wir, die Bürgerinitiative Mitbestimmung CityBahn, weisen darauf hin, dass die Sommerpause Ende Juni/Anfang Juli 2020 beginnen wird. Da gemäß § 55 I KWG der Bürgerentscheid frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder die Durchführung eines Bürgerentscheids durchzuführen ist, bedeutet dies, dass die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über das Vertreterbegehren bis spätestens 26. März 2020 zu treffen ist, damit drei Monate später, an einem Sonntag, vor der Sommerpause 2020 den Bürger/innen die Möglichkeit gegeben wird, über das „Für oder Gegen“ der CityBahn abzustimmen.
Der Countdown läuft - in spätestens 120 Tagen muss die Stadtverordnetenversammlung mit 2/3 Mehrheit den Beschluss für ein Vertreterbegehren fassen.
Der Magistrat wurde unter anderem weiterhin beauftragt, folgende Arbeitsaufträge bis zum Ende des 1. Quartals 2020 abzuarbeiten:
Wir, die Bürgerinitiative Mitbestimmung CityBahn, fragen Sie als Oberbürgermeister und Bürgermeister dieser Stadt:
Darüber hinaus wurde der Magistrat gebeten: „…den Hessischen Städtetag zu bitten, einen rechtssicheren Beschlussvorschlag für ein Vertreterbegehren zum Bau der CityBahn zu unterbreiten, der eine für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbare Wahlmöglichkeit für oder gegen die CityBahn ermöglicht. Die Fragestellung ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens Ende des 1. Quartals 2020 vorzulegen.“
Wir, die Bürgerinitiative Mitbestimmung CityBahn, fragen Sie als Oberbürgermeister und Bürgermeister dieser Stadt:
Die BI erwartete zu allen Fragen eine zeitnahe schriftliche Anwort der beiden Bürgermeister.
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Foto: Banner BI Mitbestimmung CityBahn