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Imkerinnen und Imker sind entsprechend der Bienenseuchenverordnung gesetzlich verpflichtet, ihre Bienenvölker und die Koordinaten ihres Standes einmal im Jahr dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Darauf weist das Veterinäramt Wiesbaden hin. Stichtag für die Meldung ist der 1. Oktober. Spätestens zu diesem Termin muss die Meldung bei der Behörde eingegangen sein.
Die Meldung kann formlos per E-Mail an veterinäramt(at)wiesbaden.de oder per Post an Veterinäramt Wiesbaden, Teutonenstraße 1, 65187 Wiesbaden, erfolgen. Angegeben werden müssen die Kontaktdaten des Bienenhalters sowie die genaue Lage des Bienenstandes.
„Hintergrund dieser Verordnung ist, dass es Bienenseuchen gibt, die zwar für Menschen ungefährlich, für die Bienen aber höchst bedrohlich sind, weil sie besonders infektiös sind. Dazu zählt die Amerikanische Faulbrut (AFB). Die Bekämpfung dieser Krankheit ist sehr aufwändig und deshalb ist es wichtig, dass im Seuchenfall alle Bienenstände rund um den Infektionsherd bekannt sind“, erläutert die Leiterin des Wiesbadener Amtes Dr. Andrea Escher.
Um effektiv eine Ausbreitung zu verhindern, müsse ein möglichst lückenloser Sperrbezirk eingerichtet werden, aus dem und in den keine Bienenvölker gebracht werden dürfen. Deshalb könne auch die Nichtbefolgung der Meldepflicht mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.
Die Amerikanische Faulbrut – auch Bienenpest genannt – wird durch Bakterien, die die Brut befallen, ausgelöst. Sie wird durch Bienen übertragen, die kranke und schwache Völker ausräubern und die Sporen in das heimische Volk mitnehmen.Auch Altglascontainer können eine Infektionsquelle sein, wenn dort ungespülte Honiggläser eingeworfen werden.
Besonders Honig aus dem Ausland ist häufig mit Faulbrutsporen belastet. Das Veterinäramt und der Imkerverein Wiesbaden bitten deshalb, nur gesäuberte Honiggläser in die Sammelbehälter zu werfen.
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Symbolfoto