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Regierungserklärung

Bouffier: „Ja es stimmt, wir haben uns geirrt“

Von Florian Jasser

Die vierte Corona-Welle hat Wiesbaden und ganz Deutschland fest im Griff. In einer Regierungserklärung spricht der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier darüber, was jetzt auf das Land zukommt – und räumt Fehler ein.

07.12.2021 18:34
Erweiterte Testpflicht, Auswirkungen auf den Einzelhandel und Impfpflicht – In seiner Regierungserklärung am Dienstag, 7. Dezember, sprach der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier über die vierte Corona-Welle und darüber, was jetzt zu tun ist.

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich am Dienstag, 7. Dezember, im Landtag über die aktuelle Corona-Situation geäußert. Die vierte Corona-Welle habe Deutschland und Hessen voll erwischt.

Warnungen aus allen Richtungen

Bouffier weiter: „Die Kliniken schlagen Alarm, die Infektionszahlen sind drastisch gestiegen und zu hoch. Der Chef des RKI, Prof. Wieler, bittet flehentlich darum, dass die Lage ernst genommen wird, und unser Bundespräsident, Frank Walter Steinmeier, fragt öffentlich, was eigentlich alles passieren muss, damit Ungeimpfte sich impfen lassen.“

Alle sind betroffen

Corona träfe jeden von uns im privaten, beruflichen wie öffentlichen Leben, stresse die Menschen und verlange manchen Verzicht sowie vor allem viel Disziplin. „Alle sind irgendwie betroffen“, machte der Minister deutlich.

„Aber ganz besonders unsere Ärztinnen und Ärzte und Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern, die seit 21 Monaten Herausragendes leisten und oft selbst nicht mehr können. Mir ist es deshalb ein besonderes Bedürfnis vorab, gerade diesen Menschen unseren Dank und unseren Respekt auszudrücken.“

Auch unterm Schnitt ist keine Entwarnung

„In Hessen sind wir dabei noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Zahlen unserer Nachbarn in Baden-Württemberg und Bayern sind doppelt so hoch und in Thüringen fast viermal, in Sachsen fünfmal so hoch“, so Bouffier.

„Zurzeit erleben wir eine vorsichtige Seitwärtsbewegung, sowohl bei den Infektionszahlen wie auch bei der sogenannten Hospitalisierungsrate. Dies darf uns aber nicht täuschen und wir müssen die Lage nach wie vor sehr ernst nehmen.“

Drei Säulen

Leitlinie der Landesregierung bleibe bei allen Maßnahmen, so viel Freiheit wie möglich zu erhalten und so wenig Einschränkungen wie nötig vorzunehmen. Dabei fuße die Strategie auf drei Säulen: Impfen, Testen, Kontaktbeschränkungen.

Impfungen

Die Immunisierung der Bevölkerung sei die wichtigste Maßnahme zur Pandemiebekämpfung. „In Hessen haben wir mit Stand gestern ca. 68% der Bevölkerung doppelt geimpft und bei den über 60-Jährigen sind es sogar 85%“, verkündete der Landespräsident.

„Bei den Auffrischungsimpfungen haben wir ca. 14% der Bevölkerung erreicht, bei den über 60-Jährigen über 25%. Auch wenn die Impfungen in den letzten zwei Wochen deutlich zugenommen haben, ist dies aber immer noch deutlich zu wenig, um diese Welle zu brechen.“ Deshalb müsse „mit aller Kraft“ versucht werden, die Zahlen zu steigern. Genügend Impfstoff stehe laut Bundesregierung zur Verfügung.

Impfandrang

Im Weiteren zeigte Bouffier Verständnis für den Ärger vieler Meschen, die auf einen Impftermin warten. Er versicherte, „dass durch eine Vielzahl von Maßnahmen noch deutlich mehr Impftermine angeboten werden können.“

In diesem Zusammenhang dankte der Ministerpräsident der niedergelassenen Ärzteschaft für den Einsatz beim Impfen und erinnerte an die neuen Beschlüsse der MPK mit der Bundesregierung, dass bald eine größere Gruppe Berufen impfen dürfe. „Dies kann allerdings erst wirken, wenn das Gesetz geändert ist, also realistischer Weise ab Januar.“

Schließung der Impfzentren

Auch der Kritik, die Impfzentren hätten nicht geschlossen werden dürfen, stellte sich der Landesvater. Als die Schließungen am 28. Juni beschlossen wurden, sei dies von niemandem kritisiert worden.

„Es bestand allgemeine Einigkeit, dass die Impfungen nun im Wesentlichen durch die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen sollten. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erklärte, es sei von langanhaltender Wirkung der mRNA-Impfstoffe auszugehen, und die Gesundheitsministerkonferenz hatte erklärt: `Es gibt Hinweise, dass der Impfschutz mindestens sechs Monate anhält und voraussichtlich sogar ein Jahr oder länger´.“

Vor Überraschungen nicht gefeit

„Bei allem Bemühen um planvolles und verlässliches Handeln müssen wir aber doch einräumen, dass wir in weiten Teilen im Zusammenhang mit diesem Virus immer noch nicht wirklich wissen, wie die Dinge sich entwickeln“, räumte Bouffier ein und verwies auf das Auftauchen der neuen Virus-Variante Omikron.

Vor Überraschungen, vor unerwarteten Entwicklungen und Wendungen sei niemand gefeit, das gehöre „nun einmal zur Wahrheit einer solchen Pandemie dazu.“

Ausgeweitete Testpflicht

Die zweite Säule der Strategie stelle eine umfangreiche und nochmals ausgeweitete Testpflicht dar. Maßnahmen wie die – in Deutschland einmalige - Präventionswochen und auch das Schülertestheft würden zwar einiges an Geld kosten, aber die Landesregierung mache „dies bewusst, um eine intensive und aktuelle Übersicht über das Infektionsgeschehen an unseren Schulen zu haben.“ Ein Testangebot besteht jetzt auch für geimpfte Schüler:innen.

Eine Testpflicht wurde nun in vielen Bereichen auch für Geimpfte und Genesene angeordnet. Denn anders als im Sommer gäbe es nun eindeutige Hinweise, „dass auch Genesene und Geimpfte infiziert werden können.“

Kontaktbeschränkungen

Um die vierte Infektionswelle zu stoppen, seien außerdem Kontaktbeschränkungen zur Unterbindung von Infektionsketten erforderlich. Dies gälte insbesondere für Ungeimpfte. Die Landesregierung habe deshalb in ihrer Verordnung deutliche Verschärfungen vorgenommen.

Beispielhaft nannte Bouffier, „dass Ungeimpfte sich nun nur noch mit zwei Hausständen treffen können. Dies gilt in der Öffentlichkeit und wird für private Treffen im häuslichen Bereich dringlich empfohlen.“

Wirtschaftliche Einschränkungen

„Im Einzelhandel haben wir mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs, die sogenannte 2G-Regel eingeführt. Des Weiteren wurden Beschränkungen für Veranstaltungen sowohl im Innen- wie im Außenbereich vorgenommen“, erklärte der Ministerpräsident. Diese weiteren Einschränkungen seien bedauerlich, „aber in der Abwägung erforderlich.“

Umso wichtiger sei es, dass „die Wirtschaftshilfen weitergehen und z. B. auch die Eigenkapitalhilfen sowie spezielle Fonds für Kultur etc. weiter zur Verfügung stehen.“

Schulwesen

Bewusst habe sich die Landesregierung dazu entschieden, „die bisherigen Regelungen für die Schulen und Kitas beibehalten.“ In der Abwägung eines weiteren Verlustes an Präsenzunterricht und Betreuung für die Kleinkinder sowie die Schüler:innen, sei es nicht vernünftig, hier Einschränkungen vorzunehmen.

Schüler:innen hätten in den letzten 21 Monaten bereits erhebliche Unterrichtslücken erfahren, die gerade für schwächere zu dauerhaften Schäden und Beeinträchtigungen ihrer Bildungschancen führen.

Kritik an der Ampel

Die Landesregierung hätte bei ihrer Verordnung nur auf der Basis des geltenden Rechts handeln können. Die neue Ampelmehrheit im Deutschen Bundestag wäre nicht bereit gewesen, die bisherige gesetzliche Regelung zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung zu verlängern.

„Diese Entscheidung hat vielfache Kritik hervorgerufen – auch von mir“, erklärte Bouffier. Wenn die Bundeswehr Patienten von aus gewissen Bundesländern ausfliegen müsse, weil sie dort nicht mehr behandelt werden können, könne es doch keinen ernsthaften Streit darüber geben, „dass wir uns in einer nationalen Notlage befinden.“ Daher freute es ihn, dass dieser Streit in der MPK überwunden wurde.

Epidemische Lage

Für weitere Maßnahmen würde es aber der Feststellung des Hessischen Landtags nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes bedürfen. Daher bat der Landesvater das Parlament, „diesem Antrag ausdrücklich zuzustimmen, damit wir entsprechend rasch handeln können.“

In diesem Zusammenhang könnten dann auch Regelungen erörtert werden, die sich aus der Vereinbarung der MPK und der Bundesregierung vom 2.12.2021 ergeben. Dies träfe z. B. ein An- und Versammlungsverbot an Silvester oder die Option sogenannte "Hotspot" schließen zu können.

Erneuter Impfappel

Dauerhaft könne nur eine sehr hohe Impfquote den Weg aus der Pandemie weisen. „Auch wenn die Impfbereitschaft insgesamt deutlich zugenommen hat, so ist dies jedoch noch nicht ausreichend“, erklärte Bouffier.

„Insbesondere die bislang Ungeimpften sind das größte Problem in dieser Pandemie. Regelmäßig teilen uns die Krankenhäuser mit, dass der allergrößte Teil derer, die in den Intensivstationen behandelt werden, ungeimpfte Personen sind. Von zehn Infektionen werden neun durch Ungeimpfte veranlasst, wie eine sehr aktuelle Studie der Humboldt-Universität Berlin nachgewiesen hat.“

Impfen ist eine Verpflichtung

Es müsse also darum gehen, noch möglichst viele Menschen davon zu überzeugen, dass die Bereitschaft zum Impfen eine Verpflichtung ist. Der Ministerpräsident positioniert sich hierzu klar: „Diejenigen, die noch ungeimpft sind und sich bislang nicht impfen lassen wollen, sind nicht die Feinde der anderen, der Feind ist das Virus!“

„Aber diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, müssen verstehen, dass ihre Freiheit ihre Grenze an der Freiheit der anderen finden muss. Es handelt sich hier letztlich nicht um eine persönliche Entscheidung, die nur den Einzelnen betrifft. Im Gegenteil, der Umstand, dass einzelne sich nicht impfen lassen, führt dazu, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung immer wieder in erheblichem Maße in ihren Grundrechten und in ihrer Freiheit beschränkt werden müssen.“

Impflicht

„Offensichtlich reichen aber weder die dringenden Apelle aus den Kliniken, aus der Wissenschaft oder die des Bundespräsidenten aus, um hier noch eine nennenswerte Zahl der bisher Ungeimpften zu erreichen“, bedauert Bouffier. „Deshalb führt nach meiner festen Überzeugung kein Weg an einer allgemeinen Impfpflicht – nicht Impfzwang! – vorbei.“ Dies hatte er, ebenso wie Sozialminister Kai Klose, bereits vor Wochen deutlich gemacht.

Der Landesvater zeigte sich überzeugt, „dass dies in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise geregelt werden kann. Ich begrüße daher sehr, dass in der MPK mit der Bundesregierung hier eine breite Übereinstimmung bestand und der Deutsche Bundestag zu einer zügigen Aufnahme der Beratungen aufgefordert wurde.“

Fehler zugeben

Noch vor wenigen Monaten wurde eine solche Impfpflicht ausgeschlossen. Aber die Verhältnisse haben sich geändert. Bouffier gab zu: „Ja es stimmt, wir haben uns geirrt. Mehr oder weniger alle. Dies kann und muss man meines Erchtes auch zugeben. Aber was spricht eigentlich dagegen, dass man dies zugibt, wenn die Verhältnisse sich geändert haben?“

„Eine solche Impfpflicht wird für die aktuelle vierte Welle der Pandemie keine Auswirkungen haben, aber nach meiner Überzeugung der einzige Weg sein, um auf Dauer aus der Endlosschleife von Einschränkungen, Öffnungen und wiederum Einschränkungen herauszukommen.“

Mit Weitblick

„Die Lage ist ernst, es besteht Anlass zu höchster Vorsicht, aber kein Anlass zur Panik. Wir können diese Situation beherrschen und ich habe oft darauf hingewiesen, dass es nicht nur um Verordnungen gehen kann, sondern darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aus eigener Überzeugung an die Regeln halten“, so der Minister abschließend.

„Corona wird bleiben. Aber mit Beachtung der nötigen Vorsicht, ausreichendem Impfstoff, neu entwickelten Medikamenten und einer hohen Impfbereitschaft der Bevölkerung kann es uns gelingen, dass wir im nächsten Jahr Weihnachten und Silvester möglichst wieder ohne Einschränkungen werden feiern können.“

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Foto: Tobias Koch

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