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Bundestagswahl

Briefwahlunterlagen müssen in die Post!

Von Wiesbadenaktuell

Briefwähler:innen sollten sich auf den Weg zum Briefkasten machen und ihre Wahlunterlagen einwerfen. Nur Stimmen, die das Wiesbadener Wahlamt bis Sonntag erreichen, werden gezählt. Wer zu spät dran ist, kann den Brief persönlich beim Wahlamt abgeben.

20.09.2021 14:50
Bürger:innen sollten ihre Briefwahlunterlagen schnellstens in die Post geben.

Wer bei der Bundestagswahl noch Briefwahl beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 26. September, 18:00 Uhr, im Wahlamt eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten Wahlbriefumschlag wieder auf den Postweg zurück senden oder bei der als Absender angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.

Postlaufzeiten beachten

Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 22. September, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 24. September, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen.

Wahlbrief beim Wahlamt einwerfen

In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben oder einwerfen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab Mittwoch, 22. September, 15:30 Uhr, vom Netz genommen.

Ersatzunterlagen ausstellen lassen

Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist das Wahlamt auch noch am Samstag, 25. September, von 10 bis 12 Uhr, ausschließlich in der Friedrichstraße 16 geöffnet.

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