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Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf die Sendung mit den Briefwahlunterlagen für die Seniorenbeiratswahl zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.
Nachdem die Unterlagen für die Briefwahl zur Seniorenbeiratswahl fertig gestellt wurden, sind die Unterlagen an die Wahlberechtigten in Fensterbriefumschlägen mit Freimachungsvermerk verschickt worden. Da die Seniorenbeiratswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 70.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, ein Antrag ist also nicht erforderlich. Sie bestehen aus einem Stimmzettel, dem Wahlschein mit Versicherung an Eides statt, dem blauen Stimmzettelumschlag, dem grünen Wahlbrief, einem Infoblatt „Wegweiser für die Briefwahl“ und einer Information zum Seniorenbeirat.
Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens Freitag, 26. Oktober, 18:00 Uhr, dem Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur gegen schriftliche Erklärung der/des Wahlberechtigten möglich, dass sie/er im Falle des Wiederauffindens der Originalunterlagen diese nicht zu einer zweiten Stimmabgabe verwendet, sondern vernichtet.
Wer Fragen zur Seniorenbeiratswahl hat oder bis zum 12. Oktober keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0611 / 312407 in Verbindung setzen.
Wahlberechtigt zur Seniorenbeiratswahl sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die am 26. Oktober 1952 oder früher geboren und mit Hauptwohnung in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl findet am Mittwoch, 31. Oktober, im Gemeinschaftszentrum Tattersall statt. Wer bei der Auszählung der Stimmen mithelfen möchte, kann sich ebenfalls unter der genannten Telefonnummer melden. Wahlhelfer erhalten eine Unkostenpauschale in Höhe von 16 Euro.
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