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Nach dem am 28. März der Verwaltungsgerichtshof Kassel das Bürgerbegehren wegen Fristablauf nicht zugelassen hat, hat der Anwalt des Bündnisses "HSK pro Kommunal" eine Anhörungsrüge gegen das Urteil eingelegt.
Nach Rechtsanwalt Gerhard Strauch wurden erhebliche Verfahrenverstöße seitens des Gerichts bei der Urteilsfindung vorgenommen, so dass nun mit dem Mittel der Anhörungsrüge der Gerichtsbeschluss aufgehoben werden soll. Wird die Anhörungsrüge nicht stattgegeben, bleibt der Beschluss rechtskräftig.
Als Begründung für die Rüge wurde unter anderem das Fristversäumnis seitens des Bündnisses gesehen. Das die Frist bereits seit dem 17. November laufen soll, ist aus Sicht des Anwalts eine "Überraschungsentscheidung". Strauch bemängelte, dass der Gerichtshof beide Prozessgegner hätte anhören mussen, bevor er aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. November ableitete, dass das Bürgerbegehren „verfristet“ sei. Damals hatte es eine Mehrheit im Stadtparlament abgelehnt, den Magistrat aufzufordern, auf die Teilprivatisierung der HSK zu verzichten.
Das sei, so Strauch, in der damaligen Lage nichts anderes gewesen, als dass das Parlament dem Magistrat keine Vorgaben machen wollte und ihm somit alle Optionen im laufenden Bieterverfahren offenhalten wollte. Der Gerichtshof befinde sich in einem schwerwiegenden Irrtum, wenn es jetzt diesen Beschluss als „indirekten positiven Beschluss zur Privatisierung“ werte. Deshalb solle sich die zuständige Kammer erneut mit der Angelegenheit befassen.“
Das Bündnis sieht weiterhin den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Februar mit der konkreten Vergabeentscheidung an die Rhön-Klinikum AG als Start der Frist für ein Bürgerbegehren.
„Ich bedaure, dass der Wiesbadener Magistrat den nun eigentlich fälligen Bürgerentscheid gerichtlich verhindert hat, anstatt den Bürgerinnen und Bürgern das letzte Wort über die Trägerschaft der HSK in einem Bürgereintscheid zu überlassen“, sagte der Sprecher des Bündnisses, Dr. Michael Forßbohm.
Um alle Fristen für ein mögliches Bürgerbegehren zu wahren hatte das Bündnis am 5. April die gesammelten 13.019 Unterschriften im Magistratssitzungssaal der Stadt übergeben.
„Eine lebendige Demokratie ermöglicht Korrekturen politischer Entscheidungen durch Bürgerbegehren und lässt sich nicht auf das Abgeben von Wahlzetteln im 5 Jahresrhythmus reduzieren“, sagte Forßbohm bei der Übergabe.
Forßbohm wertete die hohe Zahl von Unterschriften als Signal für einen breiten Konsens in Wiesbaden, dass die HSK auch zukünftig komplett in öffentliche Hand gehöre. Er erinnerte an die Vorgänge in Marburg, wo der Magistrat gemeinsam mit den Beschäftigten der Uniklinik und breiten Teile der Bevölkerung fordern, die Uniklinik wieder aus dem Besitz der Rhön Klinikum AG in öffentliche Trägerschaft zurückzuführen.
Auch wenn Bürgermeister Arno Goßmann den Vertrags am 28. März unterschrieben hat, ist es für die Anhörungsrüge noch nicht zu spät, so der Anwalt, da vor einer notariellen Vertragsschließung mit der Rhön Klinikum AG noch diverse behördliche Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen sind, der geplante Verkauf von Geschäftsanteilen mithin noch nicht verbindlich ist.
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