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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung im Dezember 2011 den Magistrat gebeten, ein Expertenhearing in einer gemeinsamen Sitzung des Ältestenausschusses und des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Völkerverständigung und Integration durchzuführen. Dabei geht es um die Rahmenbedingungen einer Bürgerbefragung zum zukünftigen Standort der Rhein-Main-Hallen.
Bei dieser öffentlichen Anhörung, die am Dienstag, 14. Februar, um 18:30 Uhr, im Rathaus, stattfindet, sollen die sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und Aussagen darüber getroffen werden, unter welchen Bedingungen eine Bürgerbeteiligung zur Frage des zukünftigen Standortes der Rhein-Main-Hallen durchgeführt werden kann. Außerdem sollen die formalen Voraussetzungen für eine qualifizierte Bürgerbefragung geklärt werden, bei der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich an dem Verfahren zu beteiligen und sich zuvor auch umfassend zu informieren.
Am 14. Februar diskutieren zuerst ausschließlich die Stadtverordneten das Thema. Anschließend gibt es eine Bürgerfragerunde. Hier gibt es Antworten zu den formalen Bedingungen der Bürgerbefragung, die Standortfrage selbst wird nicht diskutiert, denn die ist das Thema der Bürgerbefragung.
Im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses gibt es nur eine begrenzte Anzahl Zuhörerplätze. Deshalb bittet das Büro der Stadtverordnetenversammlung, für das am 14. Februar stattfindende Hearing zur Bürgerbeteiligung an der Standortsuche für die Rhein-Main-Hallen Einlasskarten zu lösen. Karten für die Stadtverordnetenversammlung gibt es im Rathaus, Zimmer 114. Sie können auch unter der Rufnummer 0611 / 31-3354 oder -2384 sowie per Mail (stadtverordnetenversammlung@wiesbaden.de) bestellt werden.
Als Experten sind eingeladen:
Klaus-Peter Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid, Medien- und Sozialforschung GmbH, Bielefeld; Professorin Dr. Bettina Westle, Philipps-Universität Marburg, Institut für Politikwissenschaft (Politikwissenschaftliche Methoden & empirische Demokratieforschung) sowie Professor Dr. Jan Ziekow, Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht.
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