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Die Kommunalen Jobcenter (KJC) in Hessen befassen sich bereits seit Juli 2022 intensiv damit, wie sie die Umstellung von SGB II auf das neue Bürgergeld umsetzen sollen.
„Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar“, schließt sich Sozialdezernent Christoph Manjura der Meinung der hessischen KJC an.
Der Gesetzgeber entwickele die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passe diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Hierbei sei unter anderem das Ziel Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.
Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC.
Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen, da es im Hintergrund zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen gilt.
„Im kommunalen Jobcenter der Stadt Wiesbaden wollen die Mitarbeitenden des kommunalen Jobcenters nicht nur Lebenslagen-Helfende, sondern auch Perspektiven-Vermittlerinnen und -Begleiter der Leistungsberechtigten sein“, erläutert Sozialdezernent Christoph Manjura.
Die soziale Teilhabe habe dabei einen wichtigen Stellenwert, ebenso wie Familienfreundlichkeit und die Beratung auf Augenhöhe, so Manjura.
Diese Haltung spiegelt sich auch räumlich wieder - im neuen Bewerbungszentrum am neuen Standort Mainzer Straße 101, aber auch an den vier regionalen Standorten mit den kurzen Wegen für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet.
Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal.
Bislang verwehrt der Bund die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil stehen für 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen auf Bundesebene in dieser Frage jedoch nicht locker.
Damit der Start des Bürgergeld-Gesetzes ab dem 1. Januar 2023 gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern.
Am Ende entscheiden die Mitarbeitenden der KJC mit ihrem Engagement und ihrer Motivation wesentlich über den Erfolg dieser weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Dies unterstreicht erneut das gemeinsame Credo #Stark.Sozial.VorOrt.
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