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Am Freitag 27. und Montag, 30. Dezember, den beiden einzigen „normalen“ Wochentagen in der diesjährigen „Zwischen den Jahren“-Zeitspanne, gilt auch 2013 wieder die aus den Vorjahren bekannte Spezialregelung: Bis auf wenige Ausnahmen, etwa bei einzelnen Fahrten der Linien 15D und 48 sowie der Linien 16 und 45, wird durchweg nach dem Samstagsfahrplan gefahren (für die Zeitschranke bei den 9-Uhr-Tickets sowie für die Mitnahmeregelung gilt die Samstagsregelung nicht).
An Heiligabend sowie am Silvester- und am Neujahrstag gelten ebenfalls geänderte Fahrpläne: Am 24. Dezember wird bis gegen 18:30 Uhr (auf der Linie 6 nur bis etwa 14:00 Uhr) nach dem Samstagsfahrplan gefahren, danach verkehren die „Nightliner“-Nachtbusse im 90-Minuten-Takt mit Abfahrten von etwa 18:30 bis 3:30 Uhr ab Wiesbaden-Innenstadt. Der 25. und der 26. Dezember sowie der 1. Januar sind Feiertage, somit gilt hier der normale Sonn- und Feiertagsfahrplan. Am Dienstag, 31. Dezember, wird bis etwa 23:30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan gefahren, anschließend kommen auch in der Neujahrsnacht die „Nightliner“-Busse zum Einsatz – und zwar im Stundentakt mit Abfahrten von circa 1:00 bis 4:00 Uhr ab Innenstadt.
Für die „Nightliner“-Linien gilt in der Nacht vom 24. zum 25. Dezember sowie in der Silvesternacht vom 31. Dezember zum 1. Januar eine zusätzliche Sonderregelung: In beiden Nächten fahren die Nachtbusse nach einem festen Fahrplan auch wieder in die Innenstadt zurück – die telefonische Anmeldung, die normalerweise erforderlich ist, wenn man mit einem Nightlinerbus zurück ins Stadtzentrum fahren möchte, ist in den beiden genann¬ten Nächten also nicht notwendig.
In den Nächten zum 27., zum 30. und zum 31. Dezember finden je drei „Nightliner“-Fahrten statt – so wie ansonsten nur in den Nächten vor Sams-, Sonn- und Feiertagen. In den Nächten zum 26. Dezember (Feiertag), zum 28. Dezember (Samstag) und zum 29. Dezember (Sonntag) gilt ohnehin die normale Drei-Fahrten-Regel.
Erstmals gibt es in diesem Jahr einen besonderen Weihnachtsbonus für alle Käufer einer Tageskarte oder einer Gruppentageskarte, deren Gültigkeit wird nämlich erweitert: Wer am 24. Dezember eine solche Karte kauft, kann damit auch am 25. und am 26. Dezember fahren, und wer das Ticket am 25. Dezember erwirbt, darf es auch am 26. Dezember noch nutzen.
ESWE Verkehr steht den Fahrgästen für Beratungen, Fragen und Informationen rund um den öffentlichen Personennahverkehr zwischen den Weihnachtsfeiertagen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Eine Übersicht der Fahrplanregelungen an Weihnachten sowie an den Feiertagen gibt es auch im Internet unter www.eswe-verkehr.de/fpw2014/
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