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Bürgerentscheid

CityBahn-Entscheidung : Jede Stimme zählt

Von Daniel Becker

Die Abstimmung über das Verkehrsprojekt CityBahn in Wiesbaden geht in die entscheidende Phase. Wir erklären, welche Regeln für den Bürgerentscheid gelten.

23.10.2020 12:01
Bürgerentscheid in Wiesbaden zur CityBahn am 1. November 2020.

Die Abstimmung über den Bau der CityBahn biegt auf die Zielgrade ein. Am kommenden Sonntag, 1. November, können Sie über die Verkehrsentwicklung in der Landeshaustadt Wiesbaden mitentscheiden. Ihre Stimme ist wichtig und entscheidend, denn es zählt jedes einzelne Kreuz bei dem Bürgerentscheid. Die Gültigkeit der Abstimmung ist an Vorgaben gebunden.

Laut Hessischer Gemeindeordnung muss ein Quorum von 15 % der Abstimmungsberechtigten erreicht werden, das heißt für das Votum, mindestens 31.575 Wiesbadener müssen ihre Stimme abgeben, damit die Wahl bzw. Abstimmung Gültigkeit hat und damit der Bürgerentscheid anerkannt wird.

Wird die notwendige Anzahl weder von Ja- noch von den Nein-Stimmen erreicht, muss das Stadtparlament über das Projekt der CityBahn entscheiden.

Das Privileg mitzuentscheiden

Dieses große und beutende Vorhaben gestaltet die Zukunft von Verkehr, Lebensqualität und Wirtschaft in Wiesbaden. Deshalb muss die weitreichende Entscheidung in der Hand der Bürger bleiben - so kann sich anschließend keiner über den Bau oder Nicht-Bau beschweren. Das ist unsere Demokratie, die auch nur so funktioniert, wenn das Volk wählen geht.

Jede einzelne Stimme zählt bei dem Bürgervotum, denn oft geht eine Wahl sehr eng aus. Zum anderen führt es nur bei einer großen Beteiligung zu einem tragfähigen sowie repräsentativem Ergebnis zu dem Bau oder Nicht-Bau der CityBahn bei.

Wer darauf verzichtet zu wählen, verzichtet auch darauf, seine eigene Zukunft und seiner Stadt mitzugestalten.

Wer darf wählen?

Im Wählerverzeichnis sind die Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Bei dem Bürgervotum sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Wiesbadenerin oder Wiesbadener sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in Wiesbaden haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Informationen rund um die Wahl

Die 191 Wahllokale haben am Sonntag, 1. November, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
 
Wahlbenachrichtigung: Wer seine Benachrichtigung der Stadt nicht zur Hand hat - kein Problem: Jeder und jede Wahlberechtigte kann auch ohne diese seine Stimme abgeben. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus.
Wer beim Wahllokal nicht sicher ist: Unter folgendem Link geoportal.wiesbaden.de/kartenwerk/application/stadtplan kann das jeweilige Wahllokal gefunden werden. Einfach die eigene Adresse eingeben. Hier geht es zur Suche.

Im Zweifelsfall können sich Bürgerinnen und Bürger auch ans Wahlamt wenden: Per E-Mail wahlen(at)wiesbadende oder telefonisch unter 0611 / 31-4501.

Stimme vorher abgeben

Briefwahl: Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis spätestens Freitag, 30. Oktober, 13:00 Uhr seine Stimme abgeben - außer in einzelnen Ortsverwaltungen, siehe "Öffnungszeiten der Ausgabestellen" - ausschließlich im Wahlamt, Friedrichstraße 16, gegenüber Bushaltestelle Dern'sches Gelände, 1. OG Seitenbau, 65185 Wiesbaden. Auch dazu ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig.

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Foto: Jan Schlotter, Bearbeitet Anna Siebenhaar  

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