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„Die Corona-Pandemie begleitet uns inzwischen über ein Jahr und hinterlässt ihre Spuren in allen Lebensbereichen. Auch auf dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen der Pandemie immer deutlicher spürbar“, stellt Sozialdezernent Christoph Manjura fest. Die aktuelle Arbeitsmarktlage erschwere insbesondere für Langzeitarbeitslose die Eingliederung in Arbeit. Dies betreffe auch diejenigen, bei denen Arbeitsmarktnähe vorhanden sei und die in normalen Zeiten gute Vermittlungschancen hätten.
Das Kommunale Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden bietet für Arbeitgeber:innen während der Coronapandemie daher einen neuen Anreiz zur Einstellung von langzeitarbeitslosen Kund:innen, die noch nicht über die für die jeweilige Arbeitsstelle notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Neben dem bereits bekannten Eingliederungszuschuss können Firmen unter bestimmten Voraussetzungen den neuen Coronapandemie-bedingten Eingliederungszuschuss, kurz Corona-EGZ, erhalten.
Im Gegensatz zum regulären Eingliederungszuschuss, der eine Nachbeschäftigungszeit in der Länge der Förderdauer erfordert, wird beim Corona-EGZ komplett auf eine Nachbeschäftigungsverpflichtung verzichtet.
Außerdem ist der Förderrahmen großzügiger. Die Förderhöhe beträgt hier im Regelfall 70 Prozent des tatsächlich regelmäßig gezahlten Arbeitnehmer:innenbruttos zuzüglich des pauschalierten (20 Prozent) Anteils der Arbeitgeber:innen für die Dauer von zwölf Monaten. Bei Beschäftigungen, die kürzer als zwölf Monate andauern, endet die Förderung mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.
„Das ist nicht nur attraktiv für Firmen, das ist im Idealfall eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten, wenn hierdurch erfolgreich dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse entstehen“, zeigt sich Manjura überzeugt und ermuntert die Wiesbadener Arbeitgeber:innen, bei Interesse sofort Kontakt zum Kommunalen Jobcenter aufzunehmen.
Der Corona-EGZ ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gedacht. Die potenziellen Arbeitnehmer:innen müssen vom Kommunalen Jobcenter Wiesbaden Leistungen nach dem SGB II erhalten und entweder länger als 12 Monate arbeitslos sein oder es muss sich um Jugendliche unter 25 Jahren handeln, deren berufliche Eingliederung besonders erschwert ist.
Die Antragstellung für den Corona- EGZ ist bis zum 31. August befristet. Der Arbeitsvertrag muss daher spätestens am 31. August begonnen haben.
Interessierte Arbeitgeber:innen können sich unter der Hotline 0611 / 316767 oder unter kommav-arbeitgeberservice(at)wiesbaden.de an den Arbeitgeberservice des Sozialleistungs- und Jobcenters der Landeshauptstadt Wiesbaden wenden.
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Bild: Logo Stadt Wiesbaden