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Mitte März 2020 waren im Bezirk der Agentur für Arbeit Wiesbaden insgesamt 13.208 Menschen arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen Rückgang um 340 Personen oder -2,5 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahr sank die Zahl der Arbeitslosen um 929 Personen oder 6,6 Prozent.
Diese Arbeitsmarktdaten treten aktuell allerdings in den Hintergrund, denn der Corona-Virus hat in diesem Monat auch den Arbeitsmarkt erreicht. Statistikstichtag war der 12. März. Da zu diesem Zeitpunkt die restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung noch nicht in Kraft getreten waren, geben die Stichtagszahlen kein aktuelles Bild der Arbeitsmarktlage wieder.
Allerdings ist die Zahl der Arbeitslosmeldungen seither noch nicht eklatant gestiegen. Wie auch im Krisenjahr 2008, versuchen die Betriebe augenscheinlich ihre Mitarbeiter zu halten, um nach der Krise schnell wieder handlungsfähig zu sein.
Die Arbeitsagentur Wiesbaden und die Geschäftsstellen in Rüdesheim und Idstein haben alle wesentlichen Maßnahmen ergriffen, um die Geldleistungen, allen voran Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sicherzustellen.
„Wir können auf die Erfahrungen aus der Wirtschaftskrise 2008 zurückgreifen. Unser Arbeitgeber-Service berät die heimischen Unternehmen derzeit intensiv und individuell in allen Fragen zur Kurzarbeit. Unterstützt wird die Beratung durch tagesaktuelle Online-Informationen für Unternehmen und Arbeitnehmer. Innerhalb weniger Tage haben wir die Zahl der leistungsbearbeitenden Mitarbeiter massiv erhöht, indem sie von Kollegen aus anderen Teams unterstützt werden. Da wir bereits vor einigen Jahren auf elektronische Akten umgestellt haben, kann jeder Vorgang ortsunabhängig bearbeitet werden. Zudem unterstützen weitere Kollegen aus anderen Fachbereichen die Telefonhotline, für die wir die lokale Rufnummer 0611 / 9494 101 eingerichtet haben", erklärt Alexander Baumann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wiesbaden.
Der Agenturchef berichtet weiter, dass der IT-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) die technischen Möglichkeiten ausgeweitet habe, damit möglichst viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können. Um den erhöhten Antragseingang zeitnah abarbeiten zu können, habe die BA mit der Personalvertretung den Arbeitszeitrahmen auf 6:00 bis 20:00 Uhr, bei Homeoffice auf 22:00 Uhr, ausgeweitet.
Gesetzliche Regelungen, die ein persönliches Vorsprechen erfordern, wurden temporär außer Kraft gesetzt oder können nach der Aufhebung des Kontaktverbotes nachgeholt werden.
„Die ersten Tage waren ein Stresstest aller internen Systeme. Diesen haben wir gut überstanden. Wir sind auch weiterhin in der Lage, schnell und angemessen auf kurzfristige Veränderungen zu regieren. Die gesetzlichen Neuregelungen zur Kurzarbeit und die beschlossenen Wirtschaftshilfen begrüße ich ausdrücklich. Sie werden dazu führen, die Folgen der derzeitigen Krise abzumildern. Unsere Hauptaufgabe liegt derzeit darin, unseren Kunden zeitnah den Lebensunterhalt zu sichern und um den Erhalt eines jeden einzelnen Arbeitsplatzes zu kämpfen. Auch dafür sind wir gut aufgestellt. Ich stehe in intensivem Kontakt mit den Partnern in der Region, um mit ihnen gemeinsam den Herausforderungen zu begegnen“, so Baumann abschließend.
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