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Seit Donnerstag, 25. November, gelten in ganz Hessen und damit auch in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Die Stadtverwaltung ist trotzdem weiterhin für Bürger:innen erreichbar. Für persönliche Terminvorsprachen gilt nun allerdings bei den meisten Ämtern und Einrichtungen die 3G-Regel. Die Stadt bittet außerdem darum, Angelegenheiten mit der Stadtverwaltung möglichst digital oder per Telefon zu regeln.
Bürger:innen müssen zu den Vor-Ort-Terminen mit 3G- oder 2G-Regel einen entsprechenden Nachweis mitbringen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise im Vorschulalter. Bei Schüler:innen reicht als Nachweis das Testheft der Schule.
Ausnahmen gibt es oft auch für Postzusteller und Lieferanten, die nur kurzfristig die Gebäude betreten müssen.
Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit vergleichbarem Schutzstandard (zum Beispiel KN95, N95) ist für Personen über sechs Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Es gilt die 3G-Regel. Wegen der besonderen Aufgaben des Amtes wird ein Zugang in akuten Fällen dennoch gewährleistet, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sind Klient:innen vorgeladen, scheitert diese Vorladung nicht an fehlendem 3G-Nachweis, damit sich die Klient:innen nicht entziehen können. Die Mitarbeiter:innen sind angewiesen, in solchen Fällen aber in noch höherem Maße auf die Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen zu achten und diese umzusetzen.
Das Amt ist für Bürger:innen geschlossen. Nach vorheriger telefonischer Terminvergabe können einzelfallbezogene Ausnahmefälle greifen. Der Zutritt ist nur unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich. Die Kontaktdaten werden erfasst.
Bei Fragen erreichen Bürger:innen das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter 0611 / 890770.
Die Abteilungen des Amtes sind wie bisher mit Terminvereinbarung erreichbar. Es gilt die 3G-Regelung. Die Kontrolle erfolgt an den Eingängen der Standorte.
Fragen können per Mail an amt-fuer-zuwanderung-und-integration(at)wiesbaden.de gerichtet werden.
Es gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis ist im Foyer des Bürgerbüros vorzulegen. Ebenso ist eine persönliche Vorsprache nur mit Terminreservierung möglich. Lediglich bestellte Ausweisdokumente können am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie am Mittwoch zwischen 8:00 und 18:00 Uhr ohne Terminreservierung abgeholt werden. Die Terminreservierung sowie viele Online-Dienstleistungen können über das Bürgerservice-Portal unter portal.wiesbaden.de genutzt werden.
Bürger:innen erreichen das Bürgerbüro telefonisch unter 0611 / 313344.
Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Regel. Die Kontrolle wird durch den jeweiligen Veranstalter geregelt. Für Veranstaltungen, die unter die Ausnahme nach § 16 Absatz 2 der Landesverordnung fallen (unter anderem Gremiensitzungen), ist aktuell kein Negativnachweis erforderlich, jedoch dringend empfohlen. Bei sportlicher Nutzung der Einrichtungen gilt die 2G-Regel.
Es gilt die 3G-Regel. Die entsprechenden Nachweise werden vor dem Betreten des Dienstgebäudes kontrolliert. Für den Besuch ist weiterhin die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Lediglich die Abmeldung von Fahrzeugen ist ohne Termin am Außenschalter möglich.
Bürger:innen erreichen die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter 0611 / 318310 und die Zulassungsbehörde unter 0611 / 318342. Mails können an fahrerlaubnisbehoerde(at)wiesbaden.de und zulassungsbehoerde(at)wiesbaden.de geschickt werden.
Es gibt keine Veränderungen für die Durchführung von Trauerfeierlichkeiten auf den Friedhöfen. Allerdings gilt für Besucher:innen der Friedhofsabteilung des Grünflächenamtes für Kunden- oder Beratungsgespräche in geschlossenen Räumen die 3G-Regel.
Im Gesundheitsamt gelten für die Mitarbeiter:innen die 3G-Regeln. Für Besuche im Gesundheitsamt können abweichende beziehungsweise differenziertere Regelungen für einen Corona-Nachweis greifen, die derzeit mit dem Land Hessen abgestimmt werden. Bürger:innen werden vor einem Besuch im Gesundheitsamt darum gebeten, einen Termin zu vereinbaren und die Nachweiskontrolle mit der oder dem zuständigen Sachbearbeiter:in zu besprechen.
Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Betreten des Gesundheitsamts erhalten die Bürger:innen durch ihre jeweilige Ansprechpersonen oder über die Service-Hotline unter 0611 / 312828.
Die Gewerbeabteilung ist für das Publikum geschlossen. Dienstleistungen könne online oder per E-Mail bearbeitet werden. Bürger:innen erreichen die Gewerbeabteilung telefonisch unter 0611 / 312538.
Beratungstermine im Jobnavi wurden wieder auf Online-Termine umgestellt.
Bürger:innen können nach wie vor ins Kassen- und Steueramt kommen, bevorzugt nach Terminvereinbarung. Bei Bürger:innen ohne Termin kann nicht garantiert werden, dass sie ohne Wartezeit bedient werden oder mit der oder dem gewünschten Sachbearbeiter:in sprechen können. Die 3G-Nachweise werden durch die Mitarbeitenden kontrolliert.
Bürger:innen erreichen das Kassen- und Steueramt unter 0611 / 316966. Weitere Kontaktmöglichkeiten und Informationen stehen hier zur Verfügung.
Im Kunsthaus (bei Ausstellungen), im Stadtmuseum, im Literaturhaus, im Caligari, im Kulturforum (Kulturveranstaltungen), im Marleen und im Stadtarchiv (bei Ausstellungen) gilt die 2G-Regel. Die Kontrolle erfolgt am Zugang oder durch Einlasskräfte. Im Unterrichtsbetrieb der Musik- und Kunstschule und in den Stadtbibliotheken gilt die 3G-Regel. Im Stadtarchiv ist für die Nutzung des Lesesaals eine Terminreservierung erforderlich. Es gilt außerdem die 3G-Regel. Das gilt auch für die Artothek. Bei allen Kultureinrichtungen ist das Tragen von Masken für die Besucher:innen auch am Sitzplatz erforderlich. Auf wiesbaden.de stehen unter den Seiten der jeweiligen Einrichtungen die Kontaktdaten.
Allgemein Rückfragen werden unter 0611 / 313640 beantwortet.
Für den Standort Gustav-Stresemann-Ring 15 gilt die 3G-Regel. Neben den bekannten Abstands- und Sicherheitsregeln (Mund-Nase-Bedeckung, Desinfektion, Abholung am Servicepoint im Eingangsbereich zum vereinbarten Termin, .. ) muss nun auch der 3G-Nachweis vorgelegt werden. Alle Termine mit den Ämtern des Dezernates IV müssen weiterhin vorab vereinbart werden. Ausgenommen davon ist der Besuch des Raums für öffentliche Auslegungen (zur Einsicht in Planunterlagen zur Bebauungs- und Flächennutzungsplanung der Landeshauptstadt Wiesbaden), der weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung zu den bekannten Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) betreten werden kann. Bei Terminen in den Ämtern selbst findet die Überprüfung der Nachweise durch den jeweiligen Sachbearbeiter statt.
Für den Besuch ist weiterhin die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Corona-Nachweise werden vor dem Betreten des Dienstgebäudes kontrolliert.
Aktuell stehen die Ortsverwaltungen Bierstadt, Biebrich, Dotzheim, Nordenstadt, Auringen und Kastel-Kostheim für persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvergabe zur Verfügung. Im Übrigen sind die Ortsverwaltungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gilt die 3G-Regel, die Kontrolle erfolgt am Eingang der jeweiligen Ortsverwaltung.
Termine können unter 0611 / 312500 oder im Internet vereinbart werden.
Das Rathaus ist für die Nutzung der Toiletten geöffnet. Die Toilettennutzung ist ohne Negativnachweis möglich. Persönliche Vorsprachen zum Beispiel im Bürgerreferat sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausstellungen oder der Gedenkraum können entsprechend der Landesverordnung nur mit 2G-Nachweis besucht werden. Bürger:innen müssen den Nachweis an der Pforte vorzeigen. Für Veranstaltungen im Rathaus gilt 2G. Die Kontrolle wird durch den jeweiligen Veranstalter geregelt. Für Veranstaltungen, die unter die Ausnahme nach § 16 Absatz 2 der Landesverordnung fallen (unter anderem Gremiensitzungen), ist aktuell kein Negativnachweis erforderlich, jedoch dringend empfohlen.
Das Rechtsamt hat in aller Regel wenig Publikumsverkehr. Das Dienstgebäude ist daher grundsätzlich verschlossen. Bürger:innen, die dennoch persönlich vorstellig werden müssen, werden gebeten, einen Termin zu vereinbaren. Deren 3G-Nachweis wird unmittelbar am Eingang des Dienstgebäudes von der Person kontrolliert, zu der die Besucherin oder der Besucher möchte.
In den Veranstaltungsbereichen herrscht in der Regel Maskenpflicht sowie 2G beziehungsweise 2G+. Im Kurhaus-Foyer herrscht Maskenpflicht. Es muss außerdem das geltende Hygienekonzept beachtet werden.
Im Bereich des Schulamtes sind vor allem die Bereiche Schülerbeförderung und Ausbildungsförderung von den neuen Corona-Regeln betroffen. Ab sofort wird auf Terminvergabe umgestellt. Die Vorsprechenden müssen zunächst telefonisch einen Termin vereinbaren. Der 3G-Nachweis ist den Sachbearbeitern vorzulegen.
Es gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis ist im Eingangsbereich vorzulegen. Ebenso ist eine persönliche Vorsprache nur mit Terminreservierung möglich. Die 3G-Regel gilt auch für Trauungen. Die Terminreservierung sowie viele Online-Dienstleistungen können über das Bürgerservice-Portal unter portal.wiesbaden.de genutzt werden.
Bürger:innen erreichen das Standesamt telefonisch unter 0611 / 313406, das Fundbüro unter 0611 / 312120 und die Gewerbemeldestelle unter 0611 / 318000.
Das Sozialleistungs- und Jobcenter ist wie bisher erreichbar, in der Regel mit Terminvereinbarung und unter 3G-Bedingungen. Die 3G-Regel gilt auch für ungeplante Beratungsgespräche.
Das bekannte Hygienekonzept gilt weiterhin. Es gibt eine Wegeregelung unter Abstandswahrung im Shop-Bereich. In der Tourist Information herrscht Maskenpflicht. Es gibt keine Terminvergabe.
Der Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19 hat weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Es gilt die verschärfte 3-G-Regel. Die Besucherzahl innerhalb der des Umweltladens ist auf sechs Personen begrenzt. Es gelten die AHA-Regeln. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 0611 / 313600 oder per E-Mail unter umweltberatung(at)wiesbaden.de.
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Foto: Gerd Altmann / Pixabay