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Bis zum Jahresende werden in insgesamt 45 hessischen Kommunen Wahlen und Bürgerentscheide durchgeführt. In Wiesbaden steht am Sonntag, 1. November, die Abstimmung über die CityBahn an.
Als Folge des zunehmenden Infektionsgeschehens stattet das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die betreffenden Kommunen mit Corona-Schutzpaketen aus, die aus FFP-2-Masken für Wahlhelferinnen und -helfer, Mundnasenschutz für Wählerinnen und Wähler sowie ausreichend Desinfektionsmittel bestehen.
Bereits im September hatte das Innenministerium den Kommunen Empfehlungen übermittelt, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen und unter welchen Voraussetzungen im Wahllokal gewählt werden kann.
„Trotz der rapide ansteigenden Infektionszahlen sollen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ohne Sorge vor einer Corona-Infektion abgeben können. Auch die Wahlhelferinnen und -helfer, die mehrere Stunden im Wahllokal verbringen, sollen bestmöglich geschützt sein. Das Land hat die 45 hessischen Kommunen, in denen Direktwahlen sowie Bürgerentscheide bis Ende des Jahres stattfinden, über alle notwendigen Vorkehrungen zur Infektionsvermeidung informiert. Für diese ‚Wahlen auf Abstand‘ stellen wir den Städten und Gemeinden zusätzlich Corona-Schutzpakete, bestehend aus FFP-2-Schutzmasken, zusätzlichem Mundnasenschutz für Wählerinnen und Wähler sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung“, so Innenminister Peter Beuth. Die Städte und Gemeinden werden in den nächsten Tagen insgesamt rund 28.800 FFP-2-Masken, rund 106.000 sogenannte OP-Masken sowie ca. 2.200 Liter Desinfektionsmittel erhalten.
Der Innenminister unterstrich, wie wichtig es sei, dass Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe eine Maske tragen. „Jeder sollte am besten mit seiner eigenen Maske zur Wahl gehen und damit seinen Beitrag leisten, um sich und seine Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen. Für Vergessliche wird in den Wahllokalen ausreichend Material zur Verfügung stehen, damit jede Wählerin und jeder Wähler seinem Wahlrecht nachgehen kann“, so der Innenminister.
Zur Wahlvorbereitung und Wahlhandlung hatte das Hessische Innenministerium in Abstimmung mit dem Sozialministerium den Kommunen im September eine Vielzahl von Empfehlungen übersendet. Bei der Auswahl von Wahlräumen sollen die Städte und Gemeinden auf ausreichend große und gut durchlüftbare Räumlichkeiten achten, wie beispielsweise Sporthallen, Klassenräume oder etwa Feuerwehr-Gemeinschaftsräume. Vor jedem Wahllokal wird auf die grundlegenden Hygienestandards in allen Wahllokalen hingewiesen.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter sollte zwischen allen Personen möglich sein. Laufwege und Abstandsmarkierungen sowie Hinweisschilder sind je nach räumlichen Begebenheiten anzupassen. Auch ausreichend Desinfektionsmittel soll für die Wähler und die Wahlhelfer zur Verfügung stehen.
Die für den Wahltag geltende Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass in Wahlräumen und den Zugängen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt. Die Verwendung von eigenen Mund-Nase-Bedeckungen ist möglich, sollte aber keinen Zweifel an der unparteiischen Wahrnehmung des Amtes als Wahlhelfer lassen. Ferner ist es allen Wählerinnen und Wählern gestattet, den eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitzubringen.
Da Wahlvorstände aus dienstlichen Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, gilt für sie die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum nicht. Zwischen den Mitgliedern sollte dennoch ein möglichst großer räumlicher Abstand im Wahllokal eingehalten werden. Bereits im Vorfeld wurde den Kommunen empfohlen von Wahlhelfern abzusehen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht.
In Bezug auf die bevorstehenden Wahlen ist mit einer erhöhten Briefwahlbeteiligung zu rechnen. Da die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben die Stimmabgabe verzögern kann, könnte es, so das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im und vor dem Wahllokal dennoch vereinzelt zu einer Schlangenbildung kommen.
Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid zur CityBahn Wiesbaden, am Sonntag, 1. November, können übrigens nicht mehr angefordert werden. Sie würden nicht mehr rechtzeitig im Wahlamt eingehen.
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Foto: Hessisches Ministerium des Inneren