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Auswirkungen

Corona sorgt für Tourismus-Einbruch - Gewerkschaft fordert Kurzarbeit für Qualifizierungsoffensive nutzen

Von Wiesbadenaktuell

Der Tourismus bricht im ersten Halbjahr massiv ein. 52 Prozent weniger Gäste gab es in den ersten 6 Monaten in Wiesbaden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert die Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeitenden zu nutzen.

21.09.2020 23:55
Flaute in der Gaststätte: Corona hat zu einem Einbruch in der Beherbergungs- und Gastrobranche geführt. Unternehmen sollten die Kurzarbeit jetzt nutzen, um ihre Beschäftigten weiterzubilden, so die Gewerkschaft NGG.

Die Corona-Pandemie hat besonders den Tourismus-Bereich betroffen. Im ersten Halbjahr haben rund 137.000 Gäste Wiesbaden besucht – das sind 52 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der Übernachtungen sank um 45 Prozent auf etwa 343.000. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Landesamtes.

Sehr starker Rückgang auch in Hessen

Ganz Hessen verzeichnete danach rund 3,5 Millionen Gästeankünfte (ein Minus von 54 Prozent). Die Zahl der Übernachtungen ging landesweit um 48 Prozent auf rund 8,9 Millionen zurück. „Die Pandemie hat zu einer beispiellosen Krise im heimischen Gastgewerbe geführt. Erst mussten Hotels, Pensionen, Kneipen und Restaurants über viele Wochen ganz schließen. Und nach dem Lockdown läuft der Betrieb unter Auflagen nur langsam wieder an“, sagt Peter-Martin Cox, Geschäftsführer der NGG-Region Rhein-Main.

Viele Köche, Kellner und Hotelangestellte in Kurzarbeit

Unter der Situation litten aber nicht nur die Unternehmen. „Die Folgen sind auch für Köche, Kellner und Hotelangestellte dramatisch. Als Kurzarbeiter mussten sie deutliche Lohneinbußen in Kauf nehmen – in einer Branche, die ohnehin nur geringe Löhne zahlt“, betont Cox. Nach dieser „Durststrecke“ blickten viele Beschäftigte nun mit Sorge auf die Herbst- und Wintersaison. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Hotel- und Gaststättengewerbe in Wiesbaden rund 7.000 Menschen (Hessen: rund 133.000).

Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit

Allerdings habe die Kurzarbeit bislang einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern können. Dank staatlicher Hilfen sei eine Pleitewelle im Gastgewerbe ausgeblieben. „Die Gewerkschaften haben sich in Berlin seit Beginn der Pandemie für das Kurzarbeitergeld starkgemacht und auch durchgesetzt, dass es bis Ende nächsten Jahres verlängert wird. So kommen Beschäftigte und Betriebe besser durch diese schwere Zeit“, sagt Cox. Entscheidend sei zudem, dass die Leistung nach sieben Monaten auf 80 Prozent des Nettoverdienstes (für Eltern 87 Prozent) ansteige. „Am Ende steht fest: Jeder Kurzarbeiter ist ein möglicher Arbeitsloser weniger.“

NGG: Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen

Die Gewerkschaft NGG appelliert nun an die Unternehmen, die Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu nutzen. „Wer wegen Corona nicht arbeiten kann, sollte die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung bekommen. Das ist ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel, der in Hotels und Restaurants unabhängig von der Pandemie eklatant ist. Und Beschäftigte können einen Schritt auf der Karriereleiter machen – etwa von der Küchenhilfe zur Köchin, vom Restaurantfachmann zum Hotelfachmann“, unterstreicht Cox. Zudem müssten Beschäftigte auch im Gastgewerbe für die Digitalisierung fit gemacht werden. Hier berge die Krise eine große Chance.

Jeder dritte Beschäftigte in Kurzarbeit

Nach Angaben des Münchner Ifo-Instituts waren im August bundesweit 377.000 Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes in Kurzarbeit – das ist gut jeder dritte Arbeitnehmer (34 Prozent). Dabei sind die vielen Minijobber der Branche nicht mitgerechnet. Sie haben keinen Anspruch auf das Lohnausfallgeld. In der gesamten Wirtschaft lag der Anteil der Kurzarbeitenden zuletzt bei 14 Prozent. Während des Lockdowns zwischen Anfang März und Ende April wurde laut Arbeitsagentur für neun von zehn sozialversicherungspflichtige Beschäftige im Gastgewerbe Kurzarbeit beantragt, erklärt die NGG abschließend.

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Foto: NGG

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