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Es ist höchste Zeit für die Beantragung der Briefwahl für die Europawahl. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 9. Juni, 1800 Uhr vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief rechtzeitig eintrifft, liegt allein bei den Wählern.
Wählerinnen und Wähler, die bereits ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, den Stimmzettel und den Wahlschein umgehend auszufüllen. Diese können entweder im roten Wahlbriefumschlag per Post zurückgesendet oder persönlich an der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, abgegeben werden.
Obwohl Briefwahlunterlagen normalerweise bis zum Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr beantragt werden können, sollten Personen, die den Postweg für die Antragstellung und Abgabe nutzen möchten, die Postlaufzeiten berücksichtigen. Zum Beispiel erreicht ein Antrag, der am Mittwoch, 5. Juni, zur Post gegeben wird, das Wahlamt frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, den 7. Juni. Wenn der Antrag am Freitag noch bearbeitet wird, erfolgt die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im besten Fall am Samstag vor der Wahl.
In solchen Situationen empfiehlt es sich, den Wahlbrief persönlich oder durch einen Boten beim Wahlamt in der Friedrichstraße 16 abzugeben. Diese Option sollte auch genutzt werden, wenn jemand unerwartet erkrankt und das Wahllokal nicht aufsuchen kann. In einem solchen Fall können Briefwahlunterlagen sogar noch bis zum Wahlsonntag um 15:00 Uhr beantragt werden.
Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab 5. Juni, 12:00 Uhr, vom Netz genommen. Falls Briefwahlunterlagen bereits vom Wahlamt ausgestellt und versandt wurden, aber die wahlberechtigte Person diese nicht erhalten hat, können Ersatzunterlagen beantragt werden. Der nicht zugestellte Wahlschein wird für ungültig erklärt, um zu verhindern, dass eine dritte Person damit wählt. Für solche Fälle hat das Wahlamt auch am Samstag, 8. Juni, von 10:00 bis 12:00 Uhr, ausschließlich in der Friedrichstraße 16, geöffnet.
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Foto: Canvas