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Und dann kam sie doch – die Maskenpflicht für Hessen. Lange hatte sich die Hessische Landesregierung gesträubt und lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Seit Montag, 27. April, müssen Bürgerinnen und Bürger in Hessen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dabei kommen immer wieder Fragen auf.
Jeder muss einen Mundschutz tragen. Ausgenommen sind:
Die Maske muss dort getragen werden, wo Abstandhalten schwierig ist:
Übrigens: Für Krankenhäuser und Arztpraxen gibt es bislang keine vom Land Hessen vorgeschriebene Maskenpflicht. Dafür muss auch auf dem Wochenmarkt ein Mundschutz getragen werden.
Vorgeschrieben ist ein Mund-Nasen-Schutz. Das kann ein Tuch oder Schal sein – wenn Mund und Nase damit bedeckt werden. Auch selbstgenähte oder gekaufte Alltagsmasken können getragen werden.
Baumwolle eignet sich am besten für die Herstellung einer Maske. Durch den Stoff lässt sich gut atmen und er ist bei 60 Grad waschbar. Anleitungen – auch für Menschen ohne Nähkenntnisse – gibt es online.
Alltagsmasken bieten ihren Trägerinnen und Trägern keinen nachgewiesenen Schutz. Bei einer Infektion helfen sie aber, den Virus nicht via Tröpfcheninfektion weiterzugeben.
Das 160-köpfige Beschaffungs-Team kümmert sich ausschließlich um die Beschaffung der medizinischen Schutzausrüstung für die hessischen Krankenhäuser. Außerdem konnten wir den Schulämtern zum heutigen Unterrichtsstart für die ersten Schülerinnen und Schüler 750.000 Masken aushändigen.
Neben dem Risiko andere anzustecken droht ein Bußgeld von 50 Euro, denn das wiederholte Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ja, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln sind weiter gültig und sind einzuhalten.
Die wesentlichen Gesichtszüge müssen beim Autofahren erkennbar bleiben. Auch Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ob das Tragen einer Maske beim Autofahren geahndet wird, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
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