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Die De-Mail ist ein elektronisches Pendant zur Briefpost, die auf E-Mail-Technik basiert. Mit dem Dienst sollen laut Bundesministerium des Innern (BMI) "elektronische Nachrichten verschlüsselt, geschützt und nachweisbar" versendet und empfangen werden können, womit eine rechtsverbindliche Kommunikation gewährleistet wäre. Nach der "Digitalen Agenda" der Bundesregierung 2014 ist eine flächendeckende Einführung der De-Mail für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen geplant. Das De-Mail-Gesetz ist bereits am 3. Mai 2011 in kraftgetreten. Die akkreditierten Anbieter konnten jedoch erst ein Jahr später die De-Mail-Services starten.
Gerade mal zwei Millionen private Anwender (etwa 3 Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung) haben am Jahresanfang eine authentifizierte De-Mail-Adresse. Eine Hürde für die weitläufige Durchsetzung der De-Mail bei Privatanwendern war die bis dato fehlende vollständige Verschlüsselung. Zuvor konnten private De-Mail-Nutzer nur über ein aufwendiges Prozedere zusätzlich zur Transportverschlüsselung mit x.509-Zertifikaten (S/Mime) durchgehend verschlüsseln.
Im März 2015 kündigte die zuständige "Arbeitsgemeinschaft De-Mail" die Implementierung eines Browser-Plug-ins für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an. Am 22. April wurde die durchgehende Verschlüsselung freigeschaltet. De-Mail-Nutzer können ihre Nachrichten und Anhänge nun einfach via "Pretty Good Privacy"-Verfahren (PGP) komplett verschlüsseln. Voraussetzung für die PGP-Verschlüsselung ist gemäß Heise das kostenlose Plug-in des Open-Source-Projekts "Mailvelope", das für die Browser Firefox oder Google Chrome verfügbar ist. De-Mail-Nachrichten sind somit auch vor Zugriffen durch die Anbieter geschützt, da die Schlüssel ausschließlich bei Sender und Empfänger liegen.
Zertifizierte De-Mail-Anbieter sind United Internet und damit 1&1 sowie dessen Marken Web.de und GMX, außerdem die Deutsche Telekom und Francotyp-Postalia. Bei Web.de und GMX wird der De-Mail-Dienst kostenlos bereitgestellt. Die Anmeldung für einen De-Mail-Account erfolgt über persönliche Identifikation in Niederlassungen der Anbieter, via Postident-Verfahren oder seit neuestem alternativ auch über ein bestehendes Bankkonto.
Das Bundesinnenministerium rechnet damit, dass mehr als 200 weitere Behörden und Einrichtungen des Bundes bis Ende 2015 per De-Mail kommunizieren werden. Unterstützt wird der De-Mail-Ausbau im Bund sowie in den Länderbehörden und Kommunen beispielsweise mit einem mandantenfähigen De-Mail-Gateway des BMI.
Die De-Mail soll nach Zielen der Bundesregierung überdies mit den Anforderungen der eIDAS-Verordnung in Einklang gebracht werden. Die von der EU im Sommer 2014 beschlossene Verordnung über die "elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" wird im Juli 2016 das deutsche Signaturgesetz von 2001 ersetzen.
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