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Im kommenden Sommer wird der Hessische Denkmalschutzpreis und Ehrenamtspreis 2017 verliehen, der mit insgesamt 25.000 Euro dotiert ist. Noch bis zum 10. Februar werden Bewerbungen in elektronischer Form mit Fotos entgegen genommen.
Der Hessische Denkmalschutzpreis wird für denkmalpflegerische Maßnahmen verliehen, die im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen (räumliche Lage, wirtschaftliche Situation, Umgang mit historischer Bausubstanz) durch individuelle Lösungen, handwerklich-technische Qualität und besonderes Engagement eine Vorbildwirkung erzielen und zum Nachahmen anregen.
Zum ersten Mal wird die Preisverleihung 2017 auch die Vergabe des Ehrenamtspreises umfassen, der das gemeinschaftliche Engagement bei der Sanierung eines Kulturdenkmals in den Vordergrund stellt und der von der Hessischen Staatskanzlei gestiftet wird.
Der Hessische Denkmalschutzpreis wird jährlich durch das Land Hessen vergeben und ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert.
Die Lotterie Treuhandgesellschaft mbH Hessen stiftet 20.000 Euro.
Der Ehrenamtspreis ist Teil der Kampagne „Gemeinsam aktiv“ – Bürgerengagement in Hessen und ist mit 5.000 Euro dotiert.
Die Preisverleihung mit dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, findet im Sommer 2017 in der Rotunde des Biebricher Schlosses statt. Die Preisträger erhalten eine Urkunde. Geldpreise werden nur an private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen verliehen.
Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. Der Bereisung und Besichtigung der Objekte mit abschließender Jurysitzung ist ein erstes Auswahlgremium vorgeschaltet, bei der die zur Bereisung vorgesehenen Objekte von Vertretern der Denkmalbehörden und des Handwerks ermittelt werden. An der Bereisung und der abschließenden Jurysitzung nehmen auch Vertreter der kirchlichen Denkmalpflege, der Stifterin, der Hessischen Staatskanzlei und ein Vertreter der Preisträger des vergangenen Jahres teil. Den Juryvorsitz übernimmt Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Das Landesamt für Denkmalpflege führt die Geschäfte.
Preisträger können Einzelpersönlichkeiten, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der städtebaulichen Denkmalpflege, der Industriedenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege können gewürdigt werden.
Die Bewerbung muss von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörden, der Denkmalfachbehörde oder von Fördervereinen und Initiativen vorgeschlagen werden, die eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammen arbeiten. Die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege beraten die eingegangen Vorschläge mit den Denkmalbeiräten. Selbstvorschläge sind unzulässig.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis spätestens 10. Februar 2017 in elektronischer Form bei Frau Dr. des. Hanna Dornieden, E-Mail: H.Dornieden(at)denkmalpflege-hessen.de mit ausgefülltem Fragebogen und max. 20 Fotos im jpeg-Format (wenn möglich „vorher/nachher“) ein. Bewerbungen mit mehr als 20 Fotos können leider nicht berücksichtigt werden.
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Ausschreibungs- und Auswahlverfahren Denkmalschutzpreis
Ende Bewerbungsfrist: 10. Februar 2017
Bewerbung: ausgefüllter Fragebogen und Fotos im jpeg-Format (maximal 20 Fotos!)
An: Frau Dr. des. Hanna Dornieden H.Dornieden(at)denkmalpflege-hessen.de
Hier finden Sie den Fragebogen als pdf-Datei.
Foto: privat