ANZEIGE
Das Jahr 2024 ist fast vorbei. Das neue Jahr bringt einige Neuregelungen mit sich. Davon sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen. Dabei geht es um die Bereiche Verbraucher, Energie, Wasser, Abfall und Telekommunikation.
Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe verringern und steigt von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Dadurch wird das Tanken von Autos mit Diesel- und Benzinmotoren teurer. Auch Hausbesitzer und Mieter, die mit Öl, Gas oder Fernwärme heizen, zahlen mehr. Ebenso sind die Müllverbrennungsanlagen vom CO2-Preis betroffen. Die höheren Kosten werden in die Abfallgebühren einfließen.
Das beliebte Deutschlandticket bleibt. Das hat die Bundesregierung Mitte November verkündet. 2025 bleibt das Deutschlandticket zwar, wird aber teurer. Statt bisher 49 Euro kostet es ab Januar 58 Euro pro Monat, die Leistung bleibt aber dieselbe: Damit können nach wie vor bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden, nicht aber Fernzüge.
Während es in anderen Ländern schon längst gang und gäbe ist, kommt ab dem 15. Januar auch in Deutschland nun die elektronische Patientenakte – allerdings vorerst nur in ausgewählten Modellregionen: Hamburg, Franken und Teilen NRWs. Nach einer 6-wöchigen Pilotphase soll die elektronische Patientenakte dann, je nach Ergebnis der Testphase, deutschlandweit nutzbar sein. Hinterlegt sind darauf Informationen zu Erkrankungen: Arztbriefe, Operations- und/oder Bildbefunde wie Röntgenbilder.
Zudem enthält sie alle Arzneimittel, die Patientinnen ind Patienten per E-Rezept verordnet bekommen haben. Die Funktionen der elektronischen Patientenakte sollen dann nach und nach erweitert werden.
Ab Januar müssen Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten. Der Kilowattstunden-Preis orientiert sich dabei an der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel erneuerbarer Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als in Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig erneuerbarer Stromerzeugung. Wer zum Beispiel sein Elektrofahrzeug in Zeiten mit geringer Stromnachfrage lädt, kann Kosten sparen.
Ein EU-einheitliches Ladekabel soll den Elektroschrott reduzieren. USB-C als Ladestandard wird Pflicht für Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte. Für Laptops folgt das einheitliche Ladekabel ab 2026.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll. Wiederverwendbare und noch tragbare Textilien müssen im Altkleidercontainer entsorgt werden. Die Regelung soll dafür sorgen, dass Müllmengen reduziert und Textilien besser recycelt werden. Auch alte Handys, Ladegeräte oder Kopfhörer dürfen nicht mehr in den Restmüll, sondern müssen an Sammelstellen abgegeben oder im Handel zurückgegeben werden.
Amalgamfüllungen im Zahn, die lange Zeit als günstig und haltbar galten, wird es zukünftig nicht mehr geben. Amalgam enthält auch giftiges Quecksilber und war daher schon seit längerer Zeit umstritten. Ab dem 1. Januar ist es damit daher nun vorbei: EU-weit dürfen Zahnarztpraxen kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden, wodurch mittel- und langfristig das Quecksilber in der Umwelt reduziert werden soll.
Stattdessen werden zukünftig sogenannte selbstadhäsive Materialien (ohne Zuzahlung) verwendet, das sind zahnfarbene Kunststofffüllungen, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Aber keine Sorge: Wer noch Amalgamfüllungen hat, muss sie nicht entfernen lassen. Das Verbot gilt nur für neu eingesetzte Füllungen ab dem 1. Januar 2025.
Es gibt ein neues Postgesetz in Deutschland. Bisher mussten Briefsendungen am ersten oder zweiten Tag ihr Ziel erreicht haben, ab 2025 ist es legitim, wenn sie am dritten Tag ankommen. Dafür werden parallel aber die Preise erhöht: Um knapp zwölf Prozent steigen die Kosten für einen Standardbrief – von 85 auf 95 Prozent. Die Preise für Postkarten steigen sogar um satte 35 Prozent – von 70 Cent auf ebenfalls 95 Cent.
Auch die Preise für Päckchen und Pakete werden teurer. Ein Päckchen S kostet ab 2025 beispielsweise 4,19 Euro statt vorher 3,99 Euro. Die einzig gute Nachricht von Seiten der Post ist: Pakete dürfen vom Zusteller/der Zustellerin nur noch zum nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden, falls man nicht selbst zuhause ist.
Abgesehen von Lebensmitteln, Mieten und dergleichen, werden auch viele andere Dinge des Alltags teurer. Zum Beispiel die KfZ-Versicherung: Weil im Zuge der Inflation die Kosten für Reparaturen gestiegen sind, steigen die Beiträge massiv an – und zwar um bis zu zwanzig Prozent! Es lohnt sich daher, Preise zu vergleichen, denn wenn die Preise steigen, hat man als Verbraucherin bzw. Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.
Auch in Sachen Strom müssen wir ab 2025 immens mehr zahlen. Die Preissteigerung dort beträgt nämlich stolze siebzig Prozent! Eine Kilowattstunde kostet dann 3,15 Cent. Auch der Preis für Gas steigt um etwa 27 Prozent an.
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird ebenfalls angehoben. Lag der durchschnittlich bisher bei 1,7 Prozent, wird er zum Jahreswechsel auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Auch hier hat man im Falle einer Erhöhung aber immerhin ein Sonderkündigungsrecht.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ebenfalls angehoben, und zwar um 0,2 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass die Pflegeversicherung zahlungsunfähig wird.
Gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger ist, der Mindestlohn – also das, was alle Beschäftigten in Deutschland mindestens pro Stunde verdienen müssen – steigt ab dem 1. Januar von 12,41 auf 12,81 Euro brutto pro Stunde – das gilt auch für Minijobberinnen und -jobber.
Im Zuge der stetig steigenden Mieten wird auch das Wohngeld etwas angehoben, wobei es in den meisten Fällen immer noch nicht ausreicht. Ab dem 1. Januar bekommen Bedürftige dreißig Euro mehr im Monat.
Außerdem erhalten Eltern - wenn der Bundestag und der Bundesrat noch bis Ende des Jahres zustimmen, ab 2025 fünf Euro mehr Kindergeld.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto: Canva