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Auch an den Osterfeiertagen hat sich der Großteil der Hessinnen und Hessen an die geltenden Verordnungen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus gehalten. Am verlängerten Osterwochenende wurden im Durchschnitt täglich rund 300 Fälle von Personengruppen registriert, die gegen das geltende Kontaktverbot verstießen und Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hatten. Etwa 25 Verstöße pro Tag wurden gegen die Schließungen von zum Beispiel Restaurants, Bars, Sport- oder Freizeiteinrichtungen festgestellt.
Innenminister Peter Beuth erklärte: „Die Hessen haben friedlich Ostern gefeiert. Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis. Die hessische Polizei hat über die Osterfeiertage viel Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten. Das ist für unsere Einsatzkräfte ein wichtiges Signal. Die Kolleginnen und Kollegen sind zum Schutz der Hessinnen und Hessen unterwegs. Kontaktbeschränkungen und Mindestabstand sind aber weiterhin unerlässlich, um die ersten Erfolge zur Eindämmung des Corona-Virus nicht zu gefährden. Die hessische Polizei wird deshalb weiterhin eine starke Präsenz zeigen und dafür sorgen, dass die Regeln auch eingehalten werden.“
Die hessische Polizei hatte mit einem erhöhten Fallaufkommen über die Osterfeiertage gerechnet und war entsprechend landeweit verstärkt im Einsatz. Auch wenn immer wieder größere Gruppen im öffentlichen Raum festgestellt wurden, ändern die Bürgerinnen und Bürger in der Regel ihr Verhalten umgehend, wenn sie auf die Corona-Verordnungen angesprochen werden. Nur sehr selten zeigten sich die Betroffenen vollkommen uneinsichtig, sodass bisher seit dem 23. März erst 32 Personen vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden, weil sie zum Beispiel Widerstand gegen die polizeilichen Anordnungen leisteten.
Seit dem 3. April können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen.
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