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Der Countdown läuft. Es sind nur noch wenige Tage bis zur Oberbürgermeister-Wahl am kommenden Sonntag, 24. Februar. Das Wahlamt der Stadt Wiesbaden informiert zu wichtigen Fragen rund um die Stimmabgabe.
Wahlberechtigte, die noch durch Briefwahl wählen wollen, sollten Folgendes beachten: Bei schriftlichen Anträgen, die erst kurz vor der Wahl abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt sind. Wer sicher sein will, dass seine Stimme mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen. Dies gilt auch für den Online-Briefwahlantrag, der nur bis Mittwoch, 20. Februar, um 12:00 Uhr, aktiv ist.
Vorab persönlich wählen kann man an den folgenden Orten:
Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 22. Februar, um 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.
An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft, dass ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Sonntag, 24. Februar, um 15:00 Uhr, in der Bleichstraße 3, IV. Stock, 65183 Wiesbaden, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen ebenfalls noch bis zum Wahltag, um 15:00 Uhr, ausgestellt werden. Auch hier muss ein Antrag gestellt werden und der Abholende muss eine Empfangsvollmacht vorlegen. Diese Informationen können alle Wahlberechtigten auch auf ihrer Wahlbenachrichtigung nachlesen.
Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 24. Februar, um 18:00 Uhr, im Wahlamt, Bleichstraße 3, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch persönlich abgegeben werden.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte oben auf der Wahlbenachrichtigung. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.
Beim Betreten des Wahlraums erhalten Wahlberechtigte einen Stimmzettel. Jeder Wählende hat zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters eine Stimme. Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass der Wahlberechtigte durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber ihre oder seine Stimme gelten soll. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.
Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass er keine ungültige Stimme abgibt. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.
Für Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 0611 / 314501 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist auch am Wahltag bis 18:00 Uhr erreichbar. Gegenüber der zurückliegenden Kommunalwahl haben sich folgende Wahllokale geändert: