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Wer bei der Bundestags- und Landtagswahl noch Briefwahl beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis zum Sonntag, 22. September, um 18:00 Uhr, vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Wahlamt weist darauf hin, dass das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, ausschließlich die Wählerin oder der Wähler trägt.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten Wahlbriefumschlag wieder auf dem Postweg zurück senden oder bei der als Absender angegebenen Adresse, Bleichstraße 3, persönlich einwerfen.
Zwar können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 18. September, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 20. September, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, kann die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen. In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Bleichstraße 3, abgeben.
Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr von einem mit Vollmacht beauftragten Boten beantragt werden. Der oder die Erkrankte kann dann die Wahlzettel ausfüllen und der Bote kann diese bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag in der Bleichstraße 3 abgeben.
Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab Mittwoch, 18. September, um 12:00 Uhr, vom Netz genommen.
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten jedoch nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist das Wahlamt auch noch am Samstag, dem 21. September, ausschließlich in der Bleichstraße 3, geöffnet.
Symbolfoto