ANZEIGE
In Wiesbaden gelten ab Sonntag, 20. März, neue Corona-Regeln. Es gelten einerseits die neuen Bundes- und Landesvorgaben. Andererseits tritt eine städtische Allgemeinverfügung wie geplant außer Kraft.
Die Corona-Regeln in Deutschland werden voraussichtlich ab Sonntag, 20. März, auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Unter anderem plant die Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Mit der Änderung soll festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen die Länder nach dem 19. März treffen können, wenn die bisherige Rechtsgrundlage entfällt.
Hessen will die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 2. April verlängern, soweit das neue Infektionsschutzgesetz das noch ermöglicht. Nach dem 2. April seien nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.
Bestehen bleiben sollen noch bis zum 2. April vor allem folgende Regeln: Die Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig. Die Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen. Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen. An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Das heißt: Die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen. Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben. Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden. Es ist keine Kontaktdatenerfassung mehr zulässig.
Analog zu den neuen Bundes- und Landesvorgaben und in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) tritt die städtische Allgemeinverfügung zur Regelung des Umgangs mit Infektionsfällen von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Ablauf des 19. März außer Kraft. Sie regelte unter anderem den Umgang mit positiven Kindern sowie Betretungsverbote in den Einrichtungen.
Zusätzlich entfällt für Besucher:innen der Stadtverwaltung ab Sonntag, 20. März, die 3G-Regelung, soweit es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung müssen alle Besucher:innen in den öffentlichen Bereichen und auf den Verkehrswegen in den Betriebsstätten und Verwaltungsgebäuden weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Die Stadt weist außerdem nochmals darauf hin, dass sich Bürger:innen beeilen müssen, wenn sie sich noch in Erbenheim, im Schelmengraben oder in Biebrich impfen lassen wollen. Die Impfstationen dort werden wie angekündigt Ende März geschlossen. Die Impfstationen im Luisenforum und in der DKD Helios Klinik sollen bis zum 30. September geöffnet bleiben.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto