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Nach dem Hessischen Wassergesetz haben die Städte und Kommunen in ihrer Eigenschaft als Abwasserbeseitigungspflichtige den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb des gesamten Kanalnetzes zu überwachen, zu dem auch die Zuleitungskanäle zählen. Den Städten und Kommunen ist vom Gesetzgeber dabei freigestellt, ob sie die Zuleitungskanäle selbst überwachen oder sich von den Grundstückseigentümern entsprechende Nachweise vorlegen lassen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag entschieden die Zuständigkeit der ELW zu übertragen. „Ich freue mich, dass die Stadtverordnetenversammlung unserem Vorschlag gefolgt ist und der ELW die Zuständigkeit für die Überwachung der Zuleitungskanäle nach Paragraf 37 Hessisches Wassergesetz übertragen hat“, sagt Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.
„Mit ihrem Beschluss am Donnerstag hat sich die Stadtverordnetenversammlung für die bürgerfreundlichste und zugleich wirtschaftlichste Variante ausgesprochen“, betont Franz. Diese Variante hat für den Bürger den entscheidenden Vorteil, dass er sich nicht um die Inspektion kümmern muss. Denn die Überwachung der Zuleitungskanäle wird komplett von den ELW übernommen. Sollten dabei Schäden entdeckt werden, setzen sich die Entsorgungsbetriebe mit den Grundstückseigentümern in Verbindung. Die der ELW entstehenden Kosten werden durch den Gebührenhaushalt finanziert.
Durch die Neuregelung werden die Grundstückseigentümer auch vor unredlichen Unternehmen, sogenannten Kanalhaien, geschützt. „Zwei weitere Vorteile der vorgeschlagenen Variante sind, dass die Verwaltungskosten gering bleiben, da keine zusätzlichen Bescheide wie Rechnungen für die Untersuchung des Zuleitungskanals erstellt und verschickt werden müssen, und dass die technische Fachkompetenz der ELW den Bürgern eine hohe Qualität garantiert“, so Franz.