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Der Wahlausschuss für die Oberbürgermeister-Direktwahl in Wiesbaden hat am Dienstagnachmittag in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis der OB-Direktwahl vom Sonntag festgestellt:
Wahlergebnis
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerberin/den Bewerber:
Damit hat keiner der Bewerberin/Bewerber die nach Paragraph 39 Absatz 1 a Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so dass eine Stichwahl durchgeführt werden muss.
An der Stichwahl nehmen folgende Bewerber teil: