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Mehr als 60 Millionen Deutsche dürfen am Sonntag, 26. September, ihre Stimme bei der Wahl des neuen Bundestages abgeben. Die Stadt Wiesbaden bittet Wahlberechtigte, die noch durch Briefwahl wählen wollen, Folgendes zu beachten:
Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun. Nur Wahlbriefe, die bis zum 26. September, 18:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, eingegangen sind, werden mit ausgezählt. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch persönlich abgegeben oder eingeworfen werden.
Bei schriftlichen Briefwahlanträgen, die erst kurz vor der Wahl abgeschickt werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese noch rechtzeitig zur Auszählung beim Wahlamt eingehen werden. Wer sicher sein will, dass seine Stimme tatsächlich mitgezählt wird, sollte von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorab persönlich zu wählen.
Dies kann man:
Der Online-Briefwahlantrag auf www.wiesbaden.de wird am Mittwoch, 22. September, 15:30 Uhr, vom Netz genommen. Die Wahlberechtigten werden gebeten von der persönlichen Wahl in den Briefwahlausgabestellen Gebrauch zu machen. Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 24. September, 18:00 Uhr, gestellt werden. Danach eingehende Anträge dürfen nicht mehr bearbeitet werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. Stock, ausgestellt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein:e Wahlberechtigte:r jedoch glaubhaft, dass ihm ein bereits ausgestellter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 25. September, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden (Wahlamt, Friedrichstraße 16).
An Dritte dürfen Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Wahllokal finden Wahlberechtigte ganz oben auf der Wahlbenachrichtigung (blau hinterlegt). Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat oder gar keine erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis steht, kann trotzdem wählen. Es ist aber unbedingt ein Ausweis zur Wahl mitzubringen.
Beim Betreten des Wahlraumes erhalten Wahlberechtigte die Stimmzettel. Jede:r Wähler:in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die oder der Wähler:in gibt die Erststimme in der Weise ab, dass auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welche:n Bewerber:in sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise, dass auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welcher Landesliste sie gelten soll. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.
Wer einen Stimmzettel versehentlich verschrieben hat, sollte sich vom Wahlvorstand einen neuen geben lassen, um sicher zu gehen, dass keine ungültige Stimme abgegeben wird. Der verschriebene Stimmzettel muss nicht abgegeben werden.
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