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Nachdem die Stadt Wiesbaden auf eine Aufforderung nicht reagiert hatte, die über 13.000 eingereichten Unterschriften nach Bürgerbegehrensgrundsätzen zu prüfen und eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung hierüber vorzubereiten, hat der beauftragte Anwalt des Bündnisses für eine Kommunale HSK beim Verwaltungsgericht Wiesbaden beantragt, durch eine einstweilige Anordnung aufzugeben.
Am vergangenen Freitag teilte das Gericht mit, dass nur der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dies entscheiden könnte. Zu dem Urteil gegen einen Bürgerbegehren vom 28. März hat die Gegenseite eine Anhörungsrüge erhoben. Wiesbadenaktuell.de berichtete ausführlich darüber. Voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche wird es dort eine Entscheidung geben. „Wir werden dafür sorgen, dass sich der VGH Kassel dann auch mit den Entscheidungsgründen des VG Wiesbaden vom 13. April befassen muss. Dort hat das Gericht auf den Seiten 5-7 sehr ausführlich und eindrucksvoll bekräftigt, dass das Bürgerbegehren nicht verfristet ist, mithin nicht bereits am 17. November 2011 hätte eingeleitet werden müssen“, so Rechtsanwalt Gerhard Strauch.
Das Bürgerbegehren kann sein Ziel, die Verhinderung eines Einstiegs der Rhön Klinikum AG bei der HSK Klinik, auch unverändert erreichen, weil rechtsverbindliche und unumkehrbare Verträge noch nicht abgeschlossen worden sind. So fehlen noch diverse Genehmigungen, etwa kartellrechtlicher Art und notwendige Umsetzungsmaßnahmen in der HSK-Gruppe nach Ansicht des Anwalts. Bisher hat die Stadt Wiesbaden den Text der Vertragsannahmeerklärung vom 28. März dem Bündnis noch nicht mitgeteilt. „Die Behauptung, damit sei der Vertragsabschluss unwiderruflich ‚unter Dach und Fach‘ dürfte eine Täuschung sein, um Zeit zu gewinnen bezüglich der Realisierung sonst noch notwendiger Vollzugsmaßnahmen“, teilte Anwalt Strauch mit.
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