ANZEIGE
Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die Bundesregierung das Energiekonzept in Deutschland fortentwickelt und im Herbst 2011 beschlossen aus der Atomenergie auszusteigen. Bis 2022 werden alle Reaktoren abgeschaltet.
Dementsprechend muss die Energie anderweitig gewonnen werden. Und da auch das Verbrennen von Kohle jeglicher Art die Umwelt belastet und die Vorkommen beschränkt sind, muss man auf die Gewinnung der erneuerbaren Energien setzen.
Im Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nun werden die Planunterlagen von Montag, 24. Februar, bis Freitag, 25. April, öffentlich ausgelegt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben in dem Zeitraum die Möglichkeit, sich über die Inhalte der Planung im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Gustav-Stresemann-Ring 15, zu informieren. Der Raum ist montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen zum Entwurf des Teilplans auch im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de zur Ansicht zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch so über die beabsichtigten Planungen ausführlich informieren.
Stellungnahmen dazu können direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt oder beim Stadtplanungsamt bis zum 9. Mai 2014 abgegeben werden. Insgesamt werden rund 610 Stellen zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf des Teilplans enthält überörtliche Grundsätze und Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Darmstadt. Neben Biomasse, Sonnenenergie, Wasserkraft und Geothermie soll auch die Windenergie in Südhessen stärker genutzt werden. Entsprechend der Vorgaben des im Juli 2013 geänderten Landesentwicklungsplans weist der Teilplan Vorranggebiete von insgesamt 2,8 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt für die Windenergienutzung aus. Flächen außerhalb dieser Vorranggebiete sollen nicht für Windenergie genutzt werden.
In Wiesbaden ist der Bereich auf der Hohen Wurzel für eine mögliche Nutzung von Windenergie vorgesehen.
Das Regierungspräsidium und der Regionalverband werden nach Abschluss der Offenlage die Stellungnahmen auswerten. Die Regionalversammlung und die Verbandskammer werden sich mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens voraussichtlich ab Herbst des Jahres 2014 befassen. Sie entscheiden dann auch über Änderungen bei Anzahl und Größe der Vorranggebiete für das zweite Beteiligungsverfahren, das voraussichtlich im Jahr 2015 durchgeführt wird.
Mit der Genehmigung des Teilplans Erneuerbare Energien wird im Jahr 2016 gerechnet.
Kontaktdaten Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr:
Adresse:
Dezernates für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
Gustav-Stresemann-Ring 15, Wiesbaden
Öffnungszeiten:
Montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr